Inhaltsbereich
Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 24. September 2006
Eidgenössische Vorlagen
Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer
- Beschreibung
- Das geltende Recht aus dem Jahr 1931 entspricht trotz mehreren
Revisionen den heutigen Anforderungen nicht mehr.
Die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung, die
Integrationsprobleme und die Bedürfnisse der Wirtschaft
haben sich stark verändert. Mit dem neuen Ausländergesetz
wird diesen Entwicklungen Rechnung getragen.
Das neue Gesetz gilt weitgehend nur für Personen von ausserhalb
der EU und der EFTA. Der gegenseitige Personenverkehr
mit den EU- und EFTA-Staaten wird durch das bestehende
Freizügigkeitsabkommen umfassend geregelt.
Das neue Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
enthält folgende Schwerpunkte:
• Von ausserhalb der EU und der EFTA ist die Zulassung
zum schweizerischen Arbeitsmarkt auf beruflich besonders
qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt.
• Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird
verbessert, zum Beispiel durch eine möglichst frühe Einschulung
ausländischer Kinder. Dies wird durch die Neuregelung
des Familiennachzugs erreicht.
• Berufs-, Stellen- und Kantonswechsel von Ausländerinnen
und Ausländern werden vereinfacht. Dadurch wird der
Zugang zur Erwerbstätigkeit erleichtert.
• Die Massnahmen gegen Missbräuche wie Schleppertätigkeit,
Schwarzarbeit und Scheinehen werden verstärkt.
Nach Meinung der Referendumskomitees ist dieses Gesetz
diskriminierend, willkürlich und der Integration nicht förderlich.
Personen, die nicht aus der EU oder der EFTA stammen,
würden ohne Grund schlechter gestellt und ausgegrenzt.
Bundesrat und Parlament befürworten das neue Gesetz.
Dieses ermöglicht die Anstellung der gut qualifizierten ausländischen
Arbeitskräfte, welche die Wirtschaft benötigt.
Es verbessert die Integration und bekämpft Missbräuche. - Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005
Vorlagen
Vorlage
7'250
2'696
- Leer
- 101
- Ungültig
- 84
- Stimmberechtigte
- 25'633
- Stimmbeteiligung
- 10131
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Volksinitiative vom 9. Oktober 2002 "Nationalbankgewinne für die AHV"
- Beschreibung
- Heute gehen die Gewinne, welche die Nationalbank auszahlt,
zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
In den nächsten Jahren zahlt die Nationalbank gemäss
bestehender Regelung 2,5 Milliarden Franken pro Jahr aus:
833 Millionen an den Bund, 1,666 Milliarden an die Kantone.
Die Ausschüttung ist deshalb so hoch, weil die Nationalbank
eine aus früheren Gewinnen gebildete Reserve abbaut. Ist diese
Ausschüttungsreserve einmal verteilt, wird der auszahlbare
Gewinn voraussichtlich nur noch rund eine Milliarde betragen.
Die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» des
Komitees sichere AHV (KOSA) will den Verteilschlüssel ändern.
Künftig soll der Reingewinn der Nationalbank – nach Abzug
einer Milliarde Franken für die Kantone – dem Ausgleichsfonds
der AHV zufliessen.
Wird die Initiative angenommen, so geht der Bund leer aus
und die Kantone erhalten 666 Millionen weniger als heute.
Über den weiteren Abbau der Ausschüttungsreserve ist neu zu
beschliessen. Längerfristig bleibt aber für die AHV nach Abzug
des Kantonsanteils kaum etwas übrig.
Wird die Initiative abgelehnt, so kommt ein Beschluss des
Parlaments von 2005 zum Tragen, der ein indirekter Gegenvorschlag
zur Initiative ist: Der Bundesanteil am Golderlös
der Nationalbank – rund 7 Milliarden Franken – wird dem
AHV-Fonds zugewiesen. Dieses Geld würde bei Annahme der
Initiative hingegen nach heutigem Recht für den Abbau der
Bundesschulden verwendet.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie kann
die AHV-Finanzierung langfristig nicht sicherstellen. Sie
verteilt lediglich Mittel um und entzieht Bund und Kantonen
Einnahmen in Milliardenhöhe. Zudem gefährdet sie die Unabhängigkeit
der Nationalbank, indem sie deren Geld- und
Währungspolitik dem Einfluss der Sozialpolitik aussetzt.
Damit schwächt sie das Vertrauen in den Franken. - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die
Vorlagen
Vorlage
3'376
6'518
- Leer
- 93
- Ungültig
- 85
- Stimmberechtigte
- 25'633
- Stimmbeteiligung
- 10072
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes
Vorlagen
Vorlage
7'328
2'670
- Leer
- 83
- Ungültig
- 80
- Stimmberechtigte
- 25'633
- Stimmbeteiligung
- 10161
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum