Inhaltsbereich
Eidgenössische und kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 26. September 2004
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation
- Beschreibung
- Bei der zweiten Vorlage geht es um die dritte Generation, um
diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern
in die Schweiz eingewandert sind. Sie sind noch enger mit
unserem Land verbunden als ihre Eltern und sollen das Bürgerrecht
bei der Geburt in der Schweiz erhalten. Bedingung
ist, dass mindestens ein Elternteil hier aufgewachsen ist. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation annehmen?
Vorlagen
Vorlage
4'228
7'955
- Leer
- 81
- Ungültig
- 152
- Stimmberechtigte
- 25'575
- Stimmbeteiligung
- 12416
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation
- Beschreibung
- Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen will, muss
sich auf einen langen Instanzenweg begeben und je nach
Wohnort viel bezahlen. Vor allem Junge, die hier geboren oder
aufgewachsen sind, erleben solche Bedingungen als stossend.
Durch zwei neue Verfassungsbestimmungen sollen diese
Mängel behoben werden. Jugendliche der zweiten Generation
sowie die dritte Generation erhalten damit grössere Chancen,
gleichwertig am gesellschaftlichen und politischen Leben der
Schweiz teilzunehmen – mit allen Rechten und Pflichten.
Die erste Vorlage betrifft ausländische Jugendliche der so
genannten zweiten Generation, deren Eltern in die Schweiz
eingewandert sind. Sie können die erleichterte Einbürgerung
beantragen, falls sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz
zur Schule gegangen sind und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
besitzen. Zudem müssen sie mindestens
zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben,
in der Schweiz integriert sein, eine Landessprache sprechen
und die Rechtsordnung beachten. Mehr als die Hälfte der
Kantone kennen bereits Erleichterungen und haben damit
gute Erfahrungen gemacht.
Bei der zweiten Vorlage geht es um die dritte Generation, um
diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern
in die Schweiz eingewandert sind. Sie sind noch enger mit
unserem Land verbunden als ihre Eltern und sollen das Bürgerrecht
bei der Geburt in der Schweiz erhalten. Bedingung
ist, dass mindestens ein Elternteil hier aufgewachsen ist.
Eine Minderheit des Nationalrates vertrat die Meinung, ein
erleichtertes Verfahren für Jugendliche sei nicht nötig und das
Bürgerrecht für die dritte Generation bei Geburt führe zu weit.
Bundesrat und Parlament befürworten die Änderungen.
Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration junger
Ausländerinnen und Ausländer, die hier aufgewachsen sind,
und bringen mehr Gerechtigkeit sowie weniger Bürokratie. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'332
8'846
- Leer
- 87
- Ungültig
- 162
- Stimmberechtigte
- 25'575
- Stimmbeteiligung
- 12427
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Volksinitiative "Postdienste für alle"
- Beschreibung
- Eine gute, preiswerte und flächendeckende Grundversorgung
mit Postdiensten ist zentral für unsere Lebensqualität und
unsere Wirtschaft. Trägerin dieses «Service public» ist die
Post. Sie hat landesweit Briefe und Pakete zu befördern sowie
Ein- und Auszahlungen zu ermöglichen.
Damit die Post diesen Auftrag eigenständig erfüllen kann,
muss sie sich veränderten Rahmenbedingungen anpassen.
Neue Technologien wie E-Mail und SMS verdrängen den
Briefverkehr, Ein- und Auszahlungen werden immer mehr
elektronisch abgewickelt. Zudem muss sich die Post dem
verschärften Wettbewerb stellen. Deshalb wird das Poststellennetz
besser auf das Kundenverhalten ausgerichtet:
Wenig benützte Poststellen werden in Agenturen umgewandelt,
an bessere Standorte verlegt oder vereinzelt auch
geschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben Gewerkschafts- und Konsumentenschutzkreise
die Initiative «Postdienste für alle»
lanciert. Sie wollen, dass die Verfassung die Grundversorgung
mit Postdiensten und ein flächendeckendes Poststellennetz
garantiert. Bei Entscheiden zu Poststellen sind die Gemeinden
einzubeziehen. Zusätzlich muss der Bund Abgeltungen leisten,
falls die Einnahmen der Post aus Monopol und Konzessionsgebühren
nicht genügen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Hauptanliegen
sind weitgehend erfüllt, denn die Pflicht zur landesweiten
Grundversorgung mit preiswerten Postdiensten und
zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes wurde
vor kurzem im Detail geregelt. Auch der Einbezug der
Gemeinden bei Poststellen-Entscheiden ist gewährleistet.
Unerfüllt bleibt einzig die Forderung nach Abgeltungen.
Solche Subventionen lehnen Bundesrat und Parlament im
heutigen Zeitpunkt wegen der angespannten Haushaltslage
ab. - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Postdienste für alle» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
6'827
5'150
- Leer
- 187
- Ungültig
- 147
- Stimmberechtigte
- 25'575
- Stimmbeteiligung
- 12311
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
- Beschreibung
- Der heutige Mutterschutz für erwerbstätige Frauen ist lückenhaft
und führt zu ungleicher Behandlung. Frauen, die erst seit
wenigen Jahren erwerbstätig sind oder den Arbeitgeber
wechseln, sind ungenügend abgesichert. Zudem werden
Branchen benachteiligt, die viele junge Frauen beschäftigen.
Die vorgeschlagene Reform behebt diese Mängel: Erwerbstätige
Mütter erhalten neu einen Anspruch auf einen einheitlichen,
zeitlich begrenzten Lohnersatz. Dieser wird im
Rahmen der bestehenden Erwerbsersatzordnung (EO)
geregelt, sodass kein neues Sozialwerk geschaffen werden
muss.
Erwerbstätigen Frauen steht während höchstens 14 Wochen
nach der Geburt eines Kindes ein Ersatz von 80 Prozent des
vorherigen Lohnes zu – maximal 172 Franken pro Tag. Der
Erwerbsersatz in Armee, Zivildienst und Zivilschutz wird
ebenfalls auf 80 Prozent festgesetzt. Das Taggeld für Rekruten
steigt von 43 auf 54 Franken.
Während der ersten zwei bis drei Jahre werden die Kosten
aus den Reserven der EO gedeckt. Danach müssen die
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge um je 0,1 Prozentpunkte
erhöht werden.
Gegen die Revision hat die SVP das Referendum ergriffen.
Sie hält die derzeitige obligationenrechtliche Lösung für
ausreichend. Die Vorlage missachte den Volkswillen und
belaste die Wirtschaft unnötig. Der Verfassungsauftrag sei
schon erfüllt.
Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage, weil sie
stossende Lücken und Ungleichheiten auf effiziente Weise
beseitigt und die Wirtschaft insgesamt entlastet. Sie berücksichtigt
die gesellschaftliche Entwicklung, denn immer mehr
Frauen bleiben nach der Geburt eines Kindes erwerbstätig. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 3. Oktober 2003 des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
4'294
7'909
- Leer
- 76
- Ungültig
- 146
- Stimmberechtigte
- 25'575
- Stimmbeteiligung
- 12425
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Kantonale Vorlagen
Gesetz über das Grundbuch
- Beschreibung
- Das geltende kantonale Gesetz über das Grundbuch datiert vom 10. März 1985.
Dieses Gesetz setzte sich zum Ziel, im Kanton Uri möglichst bald das vom Schweizerischen
Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgeschriebene eidgenössische Grundbuch einzuführen.
Dieses Ziel konnte bisher nicht erreicht werden. In den vergangenen 19
Jahren hat sich jedoch die Ausgangslage im urnerischen Grundbuchwesen erheblich
verändert. In der Zwischenzeit ist die amtliche Vermessung, welche als Grundbuchplan
dient, flächendeckend für das ganze Kantonsgebiet abgeschlossen worden.
Eine von der eidgenössischen Aufsichtsbehörde im Jahre 1999 auf dem
Grundbuchamt durchgeführte Inspektion hat ergeben, dass in Uri in den Jahren
zwischen 1920 und 1944 die Bereinigung der altrechtlichen Grunddienstbarkeiten
entsprechend der bundesrechtlichen Vorschriften durchgeführt worden ist. Ausstehend
ist jedoch immer noch die Bereinigung der Grundpfandrechte, welche vor
dem Inkrafttreten des ZGB im Jahre 1912 errichtet wurden. Um das urnerische
Grundbuch auf den vom ZGB vorgeschriebenen eidgenössischen Standard anzuheben,
müssen deshalb in nächster Zeit die altrechtlichen Pfandrechte (insbesondere
Altgülten) bereinigt werden. Dies erfordert eine Totalrevision des geltenden
kantonalen Grundbuchgesetzes.
Die Vorlage für ein neues Gesetz über das Grundbuch sieht gegenüber dem geltenden
Recht eine wesentliche Straffung des Bereinigungsverfahrens vor. An Stelle
einer Kommission wird in Zukunft das Grundbuchamt für die Grundbuchbereinigung
verantwortlich sein. Gleichzeitig wird das Verfahren für die Kraftloserklärung
altrechtlicher Pfandrechte vereinfacht. Bisher musste für die Kraftloserklärung der
Richter angegangen werden. Neu kann das Grundbuchamt die Kraftloserklärung
selber aussprechen. Die Gesetzesvorlage schafft zudem eine klare Rechtsgrundlage
für die Führung des Grundbuches mittels EDV. Im Weiteren regelt die Gesetzesvorlage
den Gebührentarif. Dieser findet sich heute in einer landrätlichen Verordnung.
Neu soll dieser vereinheitlicht und vereinfacht sowie auf Gesetzesstufe verankert
werden. Im Vergleich zu anderen Kantonen erweist sich der im Gesetzesentwurf
enthaltene Gebührentarif als massvoll.
Bisher durften im Kanton Uri Schuldbriefe nur bis zum Betrag der amtlichen Schätzung
des Grundstückes errichtet werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Belastungsgrenze
im Rechtsalltag zu Schwierigkeiten führt. Nachdem praktisch sämtliche
Kantone die Belastungsgrenze für Schuldbriefe abgeschafft haben, scheint es
auch in Uri als angezeigt, diesen Schritt vorzunehmen. Gleichzeitig mit dem neuen
Grundbuchgesetz sollen deshalb die entsprechenden Bestimmungen im Gesetzüber die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG/ZGB) ersatzlos
aufgehoben werden.
Die Gesetzesvorlage schafft die Voraussetzungen dafür, dass in Uri in absehbarer
Zeit die Grundbuchbereinigung vollständig abgeschlossen und für das ganze Kantonsgebiet
noch vor dem Jahre 2010 das eidgenössische Grundbuch eingeführt
werden kann.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
dem neuen Gesetz über das Grundbuch zuzustimmen.
Vorlagen
Vorlage
7'976
2'440
- Leer
- 576
- Ungültig
- 200
- Stimmberechtigte
- 25'317
- Stimmbeteiligung
- 11192
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum