Inhaltsbereich

Eidgenössische und kantonale Abstimmung sowie kantonale Wahlen

Informationen

Datum
12. März 2000

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Reform der Justiz

Angenommen
Beschreibung
Die Justizreform bezweckt, den Rechtsschutz
zu verbessern, das Bundesgericht
funktionsfähig zu erhalten und die
Grundlagen für ein einheitlicheres
schweizerisches Prozessrecht zu
schaffen. Diese Ziele sollen mit den folgenden
Massnahmen erreicht werden:
¡Bei allen Rechtsstreitigkeiten wird
der Zugang zu einem unabhängigen
Gericht garantiert. Das gilt auch für
Fälle, die heute noch von Verwaltungsbehörden
abschliessend beurteilt
werden.
¡Um das Bundesgericht zu entlasten,
werden für nahezu alle Rechtsfälle,
die vor das Bundesgericht gebracht
werden können, richterliche Vorinstanzen
geschaffen.
¡Der Bund erhält die Kompetenz, für
die ganze Schweiz ein einheitliches
Zivil- und Strafprozessrecht zu
schaffen.
¬ Verzicht auf
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Reform der Justiz annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 73,61 %
8'847
Nein-Stimmen 26,39 %
3'172
Leer
740
Ungültig
76
Stimmberechtigte
25'447
Stimmbeteiligung
12835
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)"

Abgelehnt
Beschreibung
In der Vergangenheit ist es nicht immer
gelungen, Volksinitiativen innert nützlicher
und zumutbarer Frist zur Abstimmung
zu bringen. Bundesrat und Parlament
haben dieses Problem erkannt und
die Fristen spürbar verkürzt: Seit 1997
darf die Zeitspanne zwischen der Einreichung
einer Initiative und der Volksabstimmung
höchstens noch drei Jahre
und drei Monate betragen.
Bevor sich die neue Regelung voll auswirken
konnte, will die so genannte
«Beschleunigungsinitiative» die Fristen
für ausformulierte Volksinitiativen
noch massiver verkürzen, nämlich auf
12 Monate. Wenn das Parlament einen
Gegenvorschlag wünscht, soll diese
knappe Frist um höchstens ein Jahr verlängert
werden können, jedoch nur mit
der Zustimmung des Initiativkomitees.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 26,56 %
3'343
Nein-Stimmen 73,44 %
9'242
Leer
375
Ungültig
78
Stimmberechtigte
25'447
Stimmbeteiligung
13038
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungs-Initiative)"

Abgelehnt
Beschreibung
Um die negativen Auswirkungen der
Mobilität einzudämmen, verlangt die
1996 eingereichte Initiative, dass der
motorisierte Strassenverkehr innerhalb
von zehn Jahren halbiert wird. Sie lässt
jedoch offen, mit welchen Mitteln das
Ziel erreicht werden soll. Das Parlament
hat eine Frist von drei Jahren, um die
nötigen Gesetze zu erlassen. Kann es sie
nicht einhalten, muss der Bundesrat die
notwendigen Massnahmen ergreifen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungs-Initiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 20,55 %
2'680
Nein-Stimmen 79,45 %
10'363
Leer
180
Ungültig
87
Stimmberechtigte
25'447
Stimmbeteiligung
13310
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)"

Abgelehnt
Beschreibung
Die «Initiative 3. März» wurde am
3.März 1993 als Reaktion auf die Nic-ht
wahl einer Frau in den Bundesrat lanciert.
Um eine angemessene Vertretung
der Frauen in den Bundesbehörden zu
erwirken, verlangt sie folgende Quoten:
¡Nationalrat: Die Differenz zwischen
den in einem Kanton gewählten
Männern und Frauen darf nicht
grösser als eins sein.
¡Ständerat: Die Kantone mit zwei
Sitzen im Ständerat entsenden einen
Mann und eine Frau.
¡Bundesrat: Mindestens drei der
sieben Mitglieder müssen Frauen
sein.
¡Bundesgericht: Der Frauenanteil
muss mindestens 40 Prozent
betragen.
Für die Bundesverwaltung sieht die
Initiative keine Quoten vor; das Gesetz
muss aber für eine angemessene Vertretung
der Frauen sorgen. Das Gleiche
gilt für die Verwaltungen von Kantonen
und Gemeinden.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 13,02 %
1'670
Nein-Stimmen 86,98 %
11'157
Leer
253
Ungültig
78
Stimmberechtigte
25'447
Stimmbeteiligung
13158
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung [FMF])"

Abgelehnt
Beschreibung
Das neue Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin
bekämpft Missbräuche
wirkungsvoll. Es erklärt das Kindeswohl
zum obersten Grundsatz und verbietet
das Aufbewahren von Embryonen, die
Eispende sowie die gentechnologische
Untersuchung des Embryos im Reagenzglas.
Die Daten des Samenspenders
werden bei einer Bundesstelle aufbewahrt
und sind dem Kind zugänglich.
Die Initiative «für menschenwürdige
Fortpflanzung» geht weiter: Statt nur
Missbräuche zu verhindern, will sie
absolute Verbote in der Verfassung verankern.
Die Befruchtung ausserhalb des
Körpers der Frau und die Verwendung
von Samenzellen Dritter wären nicht
mehr möglich. Zulässig blieben nur die
künstliche Befruchtung mit Samenzellen
des Partners und das instrumentelle
Einbringen von Samen- und Eizellen in
die Frau.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung [FMF])» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,36 %
4'378
Nein-Stimmen 65,64 %
8'362
Leer
326
Ungültig
88
Stimmberechtigte
25'447
Stimmbeteiligung
13154
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Vorlagen

Gesetz über das Kantonsspital Uri

Angenommen
Beschreibung
Das Gesundheitswesen ist seit einigen Jahren in einem starken Veränderungsprozess.
Insbesondere die Entscheidungs- und Führungsstrukturen
sowie die Finanzierungsinstrumente sind den aktuellen und künftigen Entwicklungen
anzupassen. Zudem stellt das Krankenversicherungsgesetz
(KVG) Rahmenbedingungen auf, welche die kantonale Spitalgesetzgebung
zu beachten hat. Das heutige Kantonsspitalgesetz aus dem Jahre 1978 ist
deshalb revisionsbedürftig.
Ein Hauptziel des neuen Gesetzes ist es, dem Kantonsspital Uri grössere
betriebliche Freiheiten einzuräumen. Der Kanton bestellt die Leistungen und
bezahlt diese. Wie die Leistungen erbracht werden, bestimmt das Kantonsspital.
Damit erfolgt auch eine Neuordnung der Aufgaben und Kompetenzen
zwischen der politischen, normativen Ebene und der Unternehmensebene.
Mit der Einführung von Leistungsauftrag und Globalkreditsystem werden
Voraussetzungen und Anreize geschaffen, um die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit
beim Kantonsspital zu fördern und zu unterstützen. Das hat
sich in vielen Kantonen und deren öffentlichen Spitälern bereits bewährt. Die
Genehmigung des für vier Jahre geltenden Grobleistungsauftrages obliegt
dem Landrat, jene des jährlichen Detailleistungsauftrages dem Regierungsrat.
Neben den vom Kanton bestellten und bezahlten Leistungen kann das
Kantonsspital im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit zusätzliche
Leistungen erbringen.
Der Spitalrat entspricht der heutigen Struktur, jedoch mit veränderter Zusammensetzung
und Aufgaben. Er legt die strategische Ausrichtung des
Kantonsspitals umfassend fest. Dafür erhält der aus fünf Personen bestehende
Spitalrat mehr Kompetenzen und Verantwortung als heute. Die Spitalleitung
setzt sich weiterhin aus den Bereichen Medizin, Pflege und Verwaltung
des Kantonsspitals zusammen. Als geschäftsführendes Organ wird neu
die Spitaldirektion geschaffen. Die heute nirgends geregelten Rechte der
Patientinnen und Patienten sowie das Recht, medizinische Akten einzusehen,
werden neu für alle Leistungserbringer, also nicht nur für das Kantonsspital
Uri, im Gesundheitsgesetz verankert.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
das Gesetz über das Kantonsspital Uri anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,77 %
8'875
Nein-Stimmen 18,23 %
1'979
Leer
556
Ungültig
104
Stimmberechtigte
25'257
Stimmbeteiligung
11514
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG)

Angenommen
Beschreibung
Nach dem geltenden Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen
und die Volksrechte (WAVG) müssen die Gemeinden die Urnenlokale am
Abstimmungssonntag und an zwei zusätzlichen Tagen vor der Abstimmung
(sog. Vorabstimmungstage) offen halten. Nachdem heute immer mehr
Stimmberechtigte von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch
machen, erweist sich die Vorschrift über die Öffnungszeiten der Urnen
an zwei Vorabstimmungstagen nicht mehr als zeitgemäss. Mit der vorliegenden
Gesetzesrevision soll die entsprechende Vorschrift aufgehoben werden.
Im Weiteren ist in letzter Zeit auf Gemeindeebene das Bedürfnis gewachsen,
für kommunale Urnenwahlen die Möglichkeit der sogenannten stillen
Wahl einzuführen. Unter «stiller Wahl» versteht man das Verfahren, bei dem
die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, sofern ihre Zahl diejenige
der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt, durch Erklärung des Gemeinderates
als gewählt bezeichnet werden. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision
soll deshalb die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Gemeinden
für kommunale Urnengänge die Möglichkeit der stillen Wahl vorsehen
können. Die Gesetzesvorlage überlässt den Entscheid über die Einführung
der stillen Wahl der einzelnen Gemeinde. Die Einführung der stillen
Wahl erfordert einen besonderen Beschluss der Gemeindeversammlung.
Für den Fall, da die Gemeindeversammlung die Möglichkeit der stillen Wahl
beschliesst, richtet sich das Vorschlagsverfahren nach den besonderen Vorschriften
dieses Gesetzes.
Regierungsrat und Landrat beantragen, die Änderung des Gesetzes über
die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,43 %
6'819
Nein-Stimmen 36,57 %
3'932
Leer
623
Ungültig
103
Stimmberechtigte
25'257
Stimmbeteiligung
11477
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Wahlen

Wahl des Regierungsrates

Anzahl Stimmberechtigte
25'257
Stimmbeteiligung
12780
Ebene
Kanton
Art
Exekutive
Name
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Wahl des Landammannes

Ergebnis

Gewählt sind Martin Furrer, Schattdorf, als Landammann und Dr. Gabi Huber, Altdorf, als Landesstatthalter.
Anzahl Stimmberechtigte
25'257
Stimmbeteiligung
11010
Ebene
Kanton
Art
Legislative
Name
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Wahl des Landesstatthalters

Anzahl Stimmberechtigte
25'257
Stimmbeteiligung
10470
Ebene
Kanton
Art
Legislative
Name
Resultate (PDF, 118.32 kB) Download 0 Resultate

Wahl des Landrates

Anzahl Stimmberechtigte
23'502
Stimmbeteiligung
12349
Ebene
Kanton
Art
Legislative
Name
Ergebnisse der Gemeinden (PDF, 1013.43 kB) Download 0 Ergebnisse der Gemeinden
Stimmbeteiligung nach Gemeinden (PDF, 50.9 kB) Download 1 Stimmbeteiligung nach Gemeinden
Provisorische Sitzverteilung (PDF, 53.35 kB) Download 2 Provisorische Sitzverteilung
Statistische Auswertung Wahlen 2000 (PDF, 3.19 MB) Download 3 Statistische Auswertung Wahlen 2000