Inhaltsbereich
Eidgenössische und kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 13. Juni 1999
Eidgenössische Vorlagen
Asylgesetz
- Beschreibung
- Das heutige Asylgesetz ist 20 Jahre alt.
Auch wenn es sich bewährt hat, muss
es den gewandelten Verhältnissen
angepasst werden. Wer in der Schweiz
Schutz vor Verfolgung sucht, soll diesen
weiterhin erhalten. Dem Missbrauch des
Gastrechts muss aber entschieden entgegengetreten
werden.
In den vergangenen Jahren kamen
immer mehr schutzsuchende Menschen
- etwa aus Bosnien-Herzegowina - auf
uns. Das revidierte Asylgesetz ermöglicht
es uns, sie unbürokratisch vorübergehend
aufzunehmen. Sie müssen aber
zurückkehren, sobald sich die Lage im
Heimatland normalisiert. Andere Bestimmungen,
zum Beispiel im Fürsorgebereich,
tragen dazu bei, die Kosten im
Asylwesen zu senken. - Formulierung
- Wollen Sie das Asylgesetz (AsylG) vom 26. Juni 1998 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
7'411
3'533
- Leer
- 409
- Ungültig
- 118
- Stimmberechtigte
- 25'416
- Stimmbeteiligung
- 11471
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin
- Beschreibung
- Für eine kleine Gruppe von schwer
Abhängigen ist die ärztliche Heroinverschreibung
eine notwendige Ergänzung
der Therapiemöglichkeiten. Die positiven
Auswirkungen auf Gesundheitszustand
und soziale Integration der Patientinnen
und Patienten wurden zwischen
1994 und 1996 in einem wissenschaftlichen
Versuch belegt. Die ärztliche
Verschreibung von Heroin soll deshalb
als Behandlung für Drogenabhängige
zugelassen werden. Aufgenommen
werden nur volljährige Personen,
welche seit mindestens zwei Jahren
drogenabhängig und schon zweimal in
anderen Therapien gescheitert sind.
Der vorliegende Bundesbeschluss bildet
die gesetzliche Grundlage dafür, dass
die ärztliche Heroinverschreibung als
Therapie für eine klar definierte Gruppe
von schwer Drogenabhängigen weitergeführt
werden kann. Ihnen soll so
geholfen werden, aus dem Teufelskreis
der Droge auszubrechen. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärztliche Verschreibung von Heroin annehmen?
Vorlagen
Vorlage
5'708
5'479
- Leer
- 305
- Ungültig
- 112
- Stimmberechtigte
- 25'416
- Stimmbeteiligung
- 11604
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich
- Beschreibung
- Der Bundesbeschluss über
dringliche Massnahmen im Asyl- und
Ausländerbereich ist am 1. Juli 1998
in Kraft getreten. Er ist befristet
und soll durch das neue Asylgesetz
abgelöst werden. Sein Ziel ist es,
missbräuchliches Verhalten bereits
bei der Einreichung von Asylgesuchen
zu bekämpfen. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 26. Juni 1998 über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich (BMA) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
7'669
3'298
- Leer
- 430
- Ungültig
- 117
- Stimmberechtigte
- 25'416
- Stimmbeteiligung
- 11514
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesgesetz über Mutterschaftsversicherung
- Beschreibung
- Mit dem neuen Gesetz erhalten erwerbstätige
Mütter einen bezahlten Urlaub
von 14 Wochen. Während dieser Zeit
bezahlt die Mutterschaftsversicherung
80 Prozent des Einkommens. Mütter
mit bescheidenem Familieneinkommen
haben unabhängig von einer Erwerbsarbeit
Anspruch auf eine Grundleistung
von maximal 4020 Franken. Die Mutterschaftsversicherung
bleibt mit diesen
Leistungen insgesamt massvoll und
schliesst doch eine wichtige Lücke in
unserem sozialen Netz. - Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die Mutterschaftsversicherung (MSVG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'571
9'079
- Leer
- 70
- Ungültig
- 114
- Stimmberechtigte
- 25'416
- Stimmbeteiligung
- 11834
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung
- Beschreibung
- Erste Massnahmen zur Sanierung
der IV wurden bereits auf den 1. Januar
1998 ergriffen: Um das finanzielle Loch
zu stopfen, wurden von den Überschüssen
der Erwerbsersatzordnung
(EO) 2,2 Milliarden in die IV verlagert.
In einem weiteren Schritt soll die
Finanzierung der IV wieder ins Gleichgewicht
gebracht werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, will der Bundesrat
im Rahmen der 11. AHV-Revision
vorschlagen, die Mehrwertsteuer zu
Gunsten der Invalidenversicherung ab
dem Jahr 2003 um einen Prozentpunkt
zu erhöhen.
Zur Sanierung gehören auch Massnahmen
zur Senkung der Ausgaben.
Die vorliegende Gesetzesrevision hat
zum Ziel, vorhandenes Sparpotenzial
auszuschöpfen. Der Bundesrat hat sich
auf zwei massvolle Sparmassnahmen
beschränkt. Mit der Aufhebung der
Zusatzrente und der Viertelsrente sowie
mit Massnahmen zur Effizienzsteigerung
soll die Versicherung längerfristig
um rund 255 Millionen Franken pro Jahr
entlastet werden. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 26. Juni 1998 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'358
7'783
- Leer
- 317
- Ungültig
- 117
- Stimmberechtigte
- 25'416
- Stimmbeteiligung
- 11575
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Kantonale Vorlagen
Verordnung über Sparmassnahmen im Lohnbereich des Kantons Uri
- Beschreibung
- Der Landrat hat am 11. November 1998 die Sparverordnung im Lohnbereich
des Kantons Uri beschlossen. Dagegen haben 978 Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger das Referendum ergriffen mit der Begründung, der Sparbeschluss
des Landrates richte sich einseitig gegen das Personal. Lohnkürzungen
seien ein falsches Signal und reduzierten die Kaufkraft. Für viele
Gemeinden sei es nicht möglich, diese Verordnung richtig zu vollziehen.
Die schlechten Finanzaussichten für die kommenden Jahre haben den Regierungsrat
im März 1998 veranlasst, ein Programm zur Gesundung der Urner
Staatsfinanzen zu erarbeiten. Das Programm enthält sowohl im Einnahmen-
wie auch im Ausgabenbereich Massnahmen. Die Schaffung einer
Möglichkeit, sämtliche Lohnkosten des Kantons um ein Prozent zu kürzen,
ist eine Einzelmassnahme aus dem ganzen Paket. Dafür ist eine Änderung
der Rechtsgrundlagen erforderlich. Deshalb hat der Landrat im November
1998 die Verordnung über Sparmassnahmen im Lohnbereich des Kantons
Uri beschlossen.
Von den Kürzungen sind alle Personalkategorien betroffen, die der Staat direkt
oder indirekt finanziert. Gekürzt werden sollen grundsätzlich alle AHVpflichtigen
Lohnkomponenten. Dies ergibt eine Einsparung von rund 870’000
Franken pro Jahr. Die Kürzung ist auf maximal ein Prozent begrenzt und darf
bei mehrjähriger Anwendung nicht kumuliert werden. Sie kann auch wieder
kompensiert werden, wenn es die Situation des Finanzhaushaltes erlaubt.
Die Kürzungsmöglichkeit nach der Sparverordnung soll als Übergangslösung
so lange gelten, bis das neue Personalrecht in Kraft tritt, was voraussichtlich
2001 der Fall sein wird.
Vorlagen
Vorlage
5'851
5'386
- Leer
- 160
- Ungültig
- 126
- Stimmberechtigte
- 25'231
- Stimmbeteiligung
- 11523
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Volksinitiative «für gleiche Wahlchancen (Wahlchancen-Initiative)»
- Beschreibung
- Die Wahlchancen-Initiative will den Anteil der Frauen in Behörden und Kommissionen
im Kanton, in den Gemeinden und Korporationen erhöhen. Diese
Zielsetzung der Initiative ist anerkennenswert. Bedenken erweckt jedoch der
Weg, auf dem die Initiative dieses Ziel erreichen will.
Regierungsrat und Landrat wenden sich gegen schematisch in der Kantonsverfassung
verankerte Quoten. Seit der Einführung des Frauenstimmrechts
im Jahre 1972 ist der Frauenanteil in den Behörden und Kommissionen des
Kantons und der Gemeinden ständig angestiegen. Dieser stete und regelmässige
Vormarsch der Frauen in den Behörden und Kommissionen lässt
vermuten, dass der Anteil der gewählten Frauen sich immer mehr einem
ausgewogenen Verhältnis annähert, auch ohne die Hilfe von schematischen
Quoten.
Die Initiative erweist sich auch von ihrer Ausgestaltung her als problematisch.
Sie bietet Auslegungsschwierigkeiten und führt zu Vollzugsproblemen.
Bei Annahme der Initiative käme die Ergebnisquote sofort voll zum Tragen.
Bereits bei den Gesamterneuerungswahlen im Jahre 2000 müssten allein in
den 45 vom Regierungsrat gewählten Fachkommissionen auf einen Schlag
mindestens 70 bisherige Kommissionsmitglieder ihren Sitz zugunsten einer
Vertreterin oder eines Vertreters des andern Geschlechtes zur Verfügung
stellen. Die sachgerechte Besetzung der verschiedenen Fachgremien würde
in Zukunft erheblich erschwert. Dies gilt gleichermassen auch für die Fachkommissionen
auf Gemeindeebene.
Auch die von der Initiative für die Proporzwahl des Landrates vorgesehene
Listenquote erweist sich als unnötig. Nach Auffassung des Regierungsrates
und des Landrates ist es in erster Linie Sache der politischen Parteien, den
Frauenanteil in den Parteien und auf den Wahllisten zu fördern.
In der Schweiz existieren heute praktisch keine Beispiele solcher von der
Wahlchancen-Initiative verlangten absoluten Massnahmen. Die Auswirkungen
der Initiative sind demnach weitgehend unbekannt.
Regierungsrat und Landrat beantragen, die Volksinitiative «für gleiche Wahlchancen
(Wahlchancen-Initiative)» abzulehnen.
Vorlagen
Vorlage
1'767
9'289
- Leer
- 259
- Ungültig
- 128
- Stimmberechtigte
- 25'231
- Stimmbeteiligung
- 11443
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum