Inhaltsbereich
Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 18. April 1999
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über eine neue Bundesverfassung
- Beschreibung
- Unser Land hat eine der ältesten Verfassungen
der Welt. Die Bundesverfassung
von 1848 hat sich in den
Grundzügen bewährt und ist erst
einmal, nämlich im Jahre 1874, total
revidiert worden. Durch mehr als
140 Teilrevisionen ist der geltende
Verfassungstext jedoch unübersichtlich
und schwer verständlich geworden.
Viele Bestimmungen sind veraltet oder
überflüssig. Die Verfassung enthält
Bestimmungen, die auf Gesetzesstufe
zu regeln sind. Ausserdem fehlt in ihr
grundlegendes Recht, das durch
Gerichtsentscheide, Behördenpraxis
oder internationale Vereinbarungen
Gültigkeit erlangt hat. Aus diesen
Gründen hat das Parlament den Bundesrat
1987 beauftragt, die geltende Verfassung
durch eine umfassende Reform
zu aktualisieren.
Die neue Verfassung gibt die heutige
Verfassungswirklichkeit wieder. Bisher
ungeschriebenes Recht ist nun ausdrücklich
in der Verfassung verankert,
insbesondere mehrere Grundrechte und
der heute gelebte partnerschaftliche
Föderalismus. Das bestehende Recht
ist übersichtlich und klar gegliedert.
Die Rechtssicherheit wird insgesamt
wesentlich verbessert. Die Sprache
wurde der heutigen Zeit angepasst, und
die Bestimmungen sind verständlicher
formuliert. Das Parlament brachte zudem
allgemein konsensfähige Neuerungen
ein. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'490
5'258
- Leer
- 98
- Ungültig
- 73
- Stimmberechtigte
- 25'422
- Stimmbeteiligung
- 8919
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum