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Amt für Gesundheit
Das Amt für Gesundheit ist namentlich verantwortlich für:
- den Vollzug der Gesundheitsgesetzgebung des Bundes und des Kantons sowie der interkantonalen Vereinbarungen
- die Sicherstellung und Förderung einer bedarfsgerechten Gesundheits- und Spitalversorgung
- die Aufsicht über die Medizinalpersonen und die übrigen Gesundheitsfachpersonen sowie die Institutionen im Gesundheitswesen (Spitäler, Heime)
- die Ausrichtung der individuellen Prämienverbilligung
- die Koordination sämtlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
- den Vollzug und die Aufsicht der kantonalen Aufgaben im Bereich der Langzeitpflege
- die Vorbereitungen für die Bewältigung ausserordentlicher Situationen im Gesundheitswesen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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