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Grundwasser- und Erdwärmenutzung

Grundwasser- und Erdsonden-Wärmepumpen

Grundwasser- und Erdsonden-Wärmepumpen sind eine gute Möglichkeit, um Gebäude mit Erneuerbarer Energie zu beheizen oder mit Warmwasser zu versorgen. Auf dem Geportal Uri finden Sie Informationen zu den Grundwasser-Vorkommen sowie über die Zulässigkeit einer Grundwassernutzung an jedem Standort. Die Zulässigkeitskarte von Erdsondenbohrungen ist ebenfalls auf dem Geoportal Uri aufgeschaltet.

Bohrungen in den Untergrund für die Nutzung von Grundwasser oder der Erdwärme müssen durch die Baudirektion bewilligt werden und die Nutzung des Grundwassers oder der Erdwärme ist konzessionspflichtig. Gesuche um Bohrbewilligung sowie um eine Konzession können via Online-Dienste als Baugesuch eingereicht werden. Eine Anleitung für die Online Gesuchseingabe finden Sie in den Dokumenten weiter unten. Das Amt für Energie gibt Auskunft über Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten bei Grundwasser- und Erdsondenwärmepumpen sowie über das Vorgehen im Bohrbewilligungs- und Konzessionsverfahren..

Luft-Wärmepumpen
Luft-Wärmepumpen bedürfen keiner Bewilligung des Kantons. Das Bewilligungsverfahren wird durch die Gemeindebaubehörde abgewickelt. Bei Luft-Wärmepumpen muss in der Regel ein Lärmschutznachweis erbracht werden.

Bohrbewilligungs- und Konzessionsverfahren Erdsonden- und Grundwasserwärmepumpen

Das Bohrbewilligungs-und Konzessionsverfahren beginnt mit dem Gesuch um Erteilung der Bohrbewilligung. Die Nutzung des Grundwassers und der Erdwärme bedarf einer Konzession, welche nach …

Das Bohrbewilligungs-und Konzessionsverfahren beginnt mit dem Gesuch um Erteilung der Bohrbewilligung. Die Nutzung des Grundwassers und der Erdwärme bedarf einer Konzession, welche nach erfolgter Bohrung und der Installation der Anlage beantragt werden muss.

Zugehörige Objekte