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Projekt «Uri Informatik AG»
Im Herbst 2022 starteten die Urner Gemeinden und der Kanton ein gemeinsames Projekt zur Zusammenlegung ihrer Informatikressourcen. Dafür setzten sie eine breit abgestützte Arbeitsgruppe ein. Darin sind Gemeinde und Kantons sowohl auf politischer wie auch auf Verwaltungsebene, die kantonalen und kommunalen Schulen sowie das Kantonsspital vertreten. Das Ziel des Projekts ist die Schaffung einer gemeinsamen Organisation, um im Informatikbereich Synergieeffekte zu nutzen und um mit (noch) besserer Qualität die Effektivität der IT im öffentlichen Sektor zu steigern.
Mit einer Informatikorganisation für die «Öffentliche Hand» soll beispielsweise der IT-Grundbedarf gedeckt und Standardisierungen von Produktpaletten gefördert werden; Hard- und Software soll gemeinsam beschafft, betrieben oder supportet werden. Die Prozesse sollen über alle Ebenen (z. B. Datenbearbeitung und Ablage) möglichst einheitlich, sicher und medienbruchfrei erfolgen.
In einem ersten Schritt wurde eine Informatik- und eGovernment-Strategie für die Jahre 2024 bis 2028 erarbeitet. Diese Strategie soll zukünftig gleichermassen für die kantonale Verwaltung (inkl. Gerichte) wie auch für sämtliche Gemeinden gelten; nur für den Grundbedarf zudem auch für die Volksschulen, die kantonalen Schulen sowie für die Pensionskasse. Die Arbeitsabläufe in allen genannten Bereichen sollen konsequent digitalisiert werden, ohne jedoch die noch wenig Digitalisierten auszuschliessen.
Als rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Strategie wurde ein neues Gesetz über die Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden im Bereich Informatik und eGovernment (eGovG) vorbereitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass Kanton, Gemeinden und Schulen ihren Grundbedarf an Informatik- und Kommunikationsmitteln zukünftig bei einem gemeinsamen Informatikbetrieb (der Uri Informatik AG) decken sollen.
Kanton und Gemeinden sind gleichberechtigte Inhaber der neu zu gründenden Firma. Sie legen gemeinsam die Strategie fest, entwickeln diese periodisch weiter und beschliessen auch über Strategieprojekte und das Projektportfolio. Diese spezialgesetzliche Aktiengesellschaft wird sowohl die Ressourcen des Amts für Informatik wie auch diejenigen des RZ Altdorf übernehmen. Die Uri Informatik AG handelt nicht gewinnorientiert. Sie erbringt ihre Leistungen zu kostendeckenden und transparent gestalteten Preisen.
Zum Gesetzesentwurf wurde im Sommer 2023 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage erhielt bei Nutzenden eine breite Zustimmung bezüglich Bündelung der Ressourcen. Insbesondere kleinere Gemeinden äussern Bedenken zu einem Kostenanstieg. Einzelne Gemeinden, Parteien sowie Dritte hinterfragen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Der vorgelegte Zeitplan wurde als unrealistisch beurteilt und deshalb ein Start per 1. Januar 2026 (statt 2025) empfohlen. Weiter wurde kritisiert, dass die neue Organisation allzu breit Dienstleistungen anbietet, was bestehende private Anbieter konkurrieren und sie allenfalls gar vom Markt verdrängen könnte. Dieser Befürchtung wurde entgegengewirkt, indem in der Vorlage stärker darauf eingegangen wird, dass der gemeinsame Informatikbetrieb für seine Leistungserbringung eigentlich eine Mischform von «selbermachen» und «einkaufen» anstrebt. Das heisst, dass er seine Dienstleistungen nur insoweit selbst erbringt, als sie durch die Privatwirtschaft nicht besser oder günstiger erbracht werden können. Folglich enthält das überarbeitete Gesetz - anders als die Vernehmlassungsvorlage - keinen Passus mehr für die Erbringung «weiterer Leistungen». Der gemeinsame Informatikbetrieb ist nur im Grundbedarf und im Betrieb der Spezialapplikationen tätig, soweit diese rechtlich und tatsächlich selbst betrieben werden müssen (Art. 4); er darf keine darüber hinaus gehenden Leistungen anbieten. Solche Leistungen bleiben den privatwirtschaftlichen Anbietern vorbehalten. In diesem Sinn war von allen Vernehmlassungsteilnehmenden denn auch unbestritten, dass aufgrund der rasanten Entwicklungen im Informatikbereich Handlungsbedarf besteht und die Bündelung der Informatikressourcen von Kanton und Gemeinden sinnvoll und richtig ist.
Im September 2024 wird der Landrat das Geschäft (eGovG) behandeln. Die die Volksabstimmung ist für den 9. Februar 2025 geplant. Bei Annahme soll die Firma gegründet werden und ab 1. Januar 2026 den Produktivbetrieb aufnehmen.
Im Auftrag des Regierungsrats: Finanzdirektion
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Janett Urs, Telefon +41 41 875 2137, E-Mail urs.janett@ur.ch