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Start der Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Uri
Per 1. Juli 2024 startet die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Uri. Ab diesem Zeitpunkt können Studierende der beiden Ausbildungen «Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF» und «Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH» Unterstützungsbeiträge beantragen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Vollzugsbestimmungen erlassen.
Am 24. April 2024 hat der Landrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für die Umsetzung im Kanton Uri geschaffen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und ist befristet bis zum 30. Juni 2032. Dies entspricht der Geltungsdauer des Bundesgesetzes. Der Regierungsrat hat am 18. Juni 2024 dem Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zugestimmt. Damit hat er die Grundlage für eine klare und einheitliche Umsetzung der im Bundesgesetz und in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen geschaffen. Auf kantonaler Ebene müssen per 1. Juli 2024 drei Bereich umgesetzt werden:
Unterstützungsbeiträge für studierende Pflegefachpersonen
Ab 1. Juli 2024 können Studierende «Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF» und «Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH» mit Wohnsitz im Kanton Uri beim Amt für Gesundheit Unterstützungsbeiträge beantragen. Die Unterstützungsbeiträge betragen monatlich: nach Vollendung des 22. Lebensjahrs 250 Franken; nach Vollendung des 25. Lebensjahrs 500 Franken und nach Vollendung des 28. Lebensjahrs 1'000 Franken.
Hat die gesuchstellende Person ein oder mehrere minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder, erhält sie unabhängig von ihrem Alter einen zusätzlichen monatlichen Beitrag von pauschal 700 Franken.
Gesuche um Unterstützungsbeiträge sind dem Amt für Gesundheit bis spätestens drei Monate nach Studienbeginn einzureichen. Gemäss Bundesgesetz sind Unterstützungsbeiträge auch für studierende Pflegefachpersonen möglich, die sich bereits in Ausbildung befinden. Diese Studierenden können ihr Gesuch bis zum 30. September 2024 einreichen und erhalten dann die Beiträge rückwirkend ab 1. Juli 2024. Bei nicht fristgerecht eingereichten Gesuchen wird der Beitrag ab dem Folgemonat des Einreichungsdatums berechnet.
Alle Infos zu den Unterstützungsbeiträgen an Studierende Pflegefachpersonen HF und FH sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite www.ur.ch/unterstuetzungsbeitraege publiziert.
Ausbildungsverpflichtung für das Kantonsspital Uri, die Urner Pflegeheime und Spitex-Organisationen
Gemäss Bundesgesetz haben die Kantone eine Ausbildungsverpflichtung für alle Betriebe einzuführen, die Pflegefachpersonen HF und FH ausbilden. Die Ausbildungsverpflichtung ist eine Voraussetzung dafür, dass der Bund die Beiträge an die Pflegebetriebe mitfinanziert. Mit der Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung im Kanton Uri werden das Kantonsspital Uri, die Urner Pflegeheime und die Spitex-Organisationen verpflichtet, eine gewisse Anzahl Ausbildungsplätze für Pflegefachpersonen HF und FH sowie für Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) anzubieten. Mit einer Ausweitung der Ausbildungsverpflichtung auf die FaGes unterstreicht der Regierungsrat die Wichtigkeit und Bedeutung der FaGes für das Gesundheitswesen.
Beiträge an die Höheren Fachschulen (HF)
Neu fördern die Kantone die Höheren Fachschulen, die Ausbildungen im Bereich Pflege anbieten, mit Beiträgen zur Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in Pflege. Erreicht werden soll dies durch die Lancierung spezifischer Projekte. Die Höhere Fachschule XUND nimmt für die Zentralschweizer Kantone eine entscheidende Rolle in der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Pflege ein. Deshalb sollen auch die Beiträge in der Zentralschweiz koordiniert werden. Dazu haben die Zentralschweizer Kantone eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Die Pflegeinitiative
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. November 2021 die Pflegeinitiative angenommen. Gemäss den Vorgaben des Bundes wurden die Anliegen der Initiative in zwei Etappen bearbeitet. Mit einer Ausbildungsoffensive wird in einer ersten Etappe die Ausbildung in der Pflege gefördert. Zudem können zukünftig gewisse Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden. In der zweiten Etappe sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.
Weitere Informationen sind unter www.ur.ch/pflegeinitiative aufgeschaltet.
Im Auftrag des Regierungsrats: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch