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Ausnahmetransporte

In der Zentralschweiz wird die seit 2014 geltende interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereiche der polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten aufgehoben und der Transportbegleit durch private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) zugelassen. Mit der Aufhebung der Zentralschweizer Vereinbarung wird ab 1. Januar 2020 wieder jeder Kanton selbständig für die Koordination und die Begleitung der Ausnahmetransporte zuständig.

Im Kanton Uri sind für einige besondere Streckenabschnitte weiterhin zwingend eine Begleitung durch die Polizei notwendig.

Gesuche um eine Polizeibegleitung sowie Anmeldungen von ATB-Begleitungen sind an die Kantonspolizei Uri, Abteilung Schwerverkehrszentrum, einzureichen:

Email: transportbegleit.svz@ur.ch

Telefon: +41 41 874 3474

 

Infos zu den ATB in der Schweiz

In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten. Die Ausbildung zum privaten Ausnahmetransportbegleiter mit Polizeibewilligung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie wird mit je einer Prüfung abgeschlossen. Aktuell verfügen über 120 private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) über eine Bewilligung, welche sie befugt Ausnahmetransporte zu begleiten.

Sie sind berechtigt, Verkehrsteilnehmende vor Ausnahmetransporten zu warnen und nötigenfalls den Verkehr zu regeln oder anzuhalten.

Weitere Informationen zum ATB siehe http://www.kapo.zh.ch/atb

Zugehörige Objekte

Name
Neue_Regelung_fur_den_Begleit_von_Ausnahmetransporten_in_der_Zentralschweiz_per_1._Januar_2020.pdf (PDF, 101.94 kB) Download 0 Neue_Regelung_fur_den_Begleit_von_Ausnahmetransporten_in_der_Zentralschweiz_per_1._Januar_2020.pdf
Ausnahmetransport_Anmeldeformular.pdf (PDF, 968.17 kB) Download 1 Ausnahmetransport_Anmeldeformular.pdf