Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nimmt im Kanton Uri am 1. Januar 2013 eine neue Behörde ihre Tätigkeit auf. Dank ihr erhalten hilfsbedürftige Personen massgeschneiderte Unterstützung.
Schon bald ist es soweit: Am 1. Januar 2013 tritt in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löst das geltende Vormundschaftsrechte ab, das seit seinem Inkrafttreten 1912 praktisch unverändert geblieben ist. Mit dem neuen Recht wird das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen gestärkt und die vormundschaftlichen Massnahmen werden dem Einzelfall besser angepasst. Eine der wichtigsten Änderungen: Eine kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tritt an die Stelle der kommunalen Vormundschaftsbehörden.
Interdisziplinär und unabhängig
Die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist administrativ der Gesundheits-, Sozial und Umweltdirektion angegliedert und hat ihre Büroräumlichkeiten in der „Brickermatte“ an der Klausenstrasse 4. Fachlich ist die Behörde unabhängig, sie trifft ihre Beschlüsse selb-ständig. Die KESB besteht aus drei Personen: Barbara Eastwood (Präsidentin ab 1. Januar 2013), Elke Zäpernick und Liselotte Bricker-Grepper. Die drei Behördenmitglieder wurden vom Regierungsrat gewählt und bringen Erfahrungen aus verschiedenen Disziplinen mit. Sie sind in ihrer Funktion hauptberuflich tätig. Die KESB ist keine Notfallorganisation sondern kommt vor allem bei der Anordnung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutz-rechts zum Einsatz. So kann sie beispielsweise anordnen, dass eine hilfsbedürftige Person unter Beistandschaft gestellt wird und so Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erhält.
Dienst unterstützt Behörde
Zur Entlastung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wurden im Kanton Uri die Unterstützenden Dienste geschaffen. Sie werden von René Mächler geleitet und entlastet die Behörde vor allem bei der Sachverhaltsabklärung. Den Unterstützenden Diensten ist auch das Sekretariat angegliedert. Im Einzelfall kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aber auch anderen Stellen, beispielsweise den regionalen Sozialdiensten, Abklärungsaufträge erteilen.
Aus Amtsvormundschaft wird Berufsbeistandschaft
Auch für die Amtsvormundschaft Uri ergeben sich mit dem neuen Recht Änderungen. Sie wurde 2004 unter der Trägerschaft der Urner Gemeinden gegründet. Per 1. Januar 2013 ist die Amtsvormundschaft administrativ der Kantonsverwaltung angegliedert und heisst künftig Berufsbeistandschaft Uri. Die Aufgaben der Berufsbeistände unter der Leitung von Stefan Jauch bleiben aber grundsätzlich dieselben wie bis anhin: Wie die privaten Mandatsträgerin-nen und Mandatsträger sind die Berufsbeistände für die Betreuung der betroffenen Personen verantwortlich und zwar – je nach Beschluss der KESB – in den Bereichen Personensorge, Vermögenssorge und/oder Rechtsverkehr.
Intensive Vorarbeiten
Damit die neue Behörde am 1. Januar 2013 ihre Tätigkeit aufnehmen kann, wurde in den vergangenen Monaten intensiv gearbeitet. So besprach die KESB mit den verschiedenen Vormundschaftsbehörden sämtliche Falldossiers und übernahm diese anschliessend. Dane-ben wurden an verschiedenen Informationsveranstaltungen Privatpersonen und Behördenvertreterinnen und -vertreter über die neue Behörde und das neue Gesetz informiert. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen von Kanton und Gemeinden, wurden die Schnittstellen besprochen. Schliesslich besuchten die Behördenmitglieder im Laufe des Herbstes diverse Weiterbildungen, damit sie für die neuen Herausforderungen gerüstet sind.