Haupinhalt

Mehr Geld für Urner Prämienverbilligungen

20. Januar 2015
Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
Mehr Geld für Urner Prämienverbilligungen

Im Kanton Uri stehen 2015 insgesamt 14,88 Mio. Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Dies sind fast eine halbe Million Franken mehr als im Vorjahr. Das 2014 neu eingeführte automatische Verfahren wird fortgesetzt. Die ersten Entscheide werden in den nächsten Wochen verschickt.

Der Landrat hat für das Jahr 2015 insgesamt 14,88 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung genehmigt. Der Anteil des Kantons beträgt 4,5 Mio. Franken. Mit 10,38 Mio. Franken steuert der Bund den grössten Anteil bei.

Jede dritte Person hat Anspruch auf Prämienverbilligung
Im Vergleich zu 2014 stehen der Urner Bevölkerung wegen den steigenden Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fast eine halbe Million Franken mehr zur Verfügung. Mit Beschluss des Regierungsrats werden mit diesen Mitteln die Richtprämien von Erwachsenen und jungen Erwachsenen angehoben. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion erwartet, dass mit diesen Massnahmen auch 2015 zirka 30 Prozent der Urner Bevölkerung berechtigt sind, einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung zu erhalten. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird, wie im Vorjahr eingeführt, automatisch berechnet. Diese Personen werden anschliessend schriftlich informiert.

Berechnung der Prämienverbilligung
Für die Berechnung der Prämienverbilligung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2015 massgebend. Änderungen der Verhältnisse können auf Antrag der versicherten Person ab dem Datum des Ereignisses berücksichtigt werden.

Die Grundlage für die Berechnung des Anspruchs bilden einerseits die vom Regierungsrat festgelegten Richtprämien und andererseits die Steuerveranlagung 2013. Das Prämienverbilligungs-Einkommen (PV-Einkommen) wird aus den Einkünften (Steuerveranlagung 2013: Codes 100 bis 168), den Einkünften aus Liegenschaften (Codes 180, 182 und 183) sowie verschiedener Steuerabzüge ermittelt. Das ergibt die massgebenden Nettoeinkünfte, zu denen wie bisher 15 % des steuerbaren Vermögens hinzugezählt wird. Mit dem daraus resultierenden PV-Einkommen wird die eigentliche Prämienverbilligung nach dem bewährten Schema berechnet. Ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, wenn das Total der anrechenbaren Prämien höher ist als 10,5 Prozent des PV-Einkommens. Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung werden bis zu einem PV-Einkommen von Fr. 80'000.-- um mindestens 50 Prozent verbilligt. Damit kann die Zielsetzung der Bundesgesetzgebung, wonach Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung erhalten sollen, erreicht werden.

Seit dem Jahr 2014 wird der Anspruch auf Prämienverbilligung bei allen volljährigen Personen einzeln und nicht mehr gemeinsam mit den Eltern berechnet. Junge Erwachsene (19-25 Jahre) haben grundsätzlich einen Anspruch auf Prämienverbilligung um mindestens 50 Prozent, wenn sie sich am Stichtag 1. Januar 2015 in Ausbildung befinden. Falls bis Ende März kein Entscheid eingegangen ist oder dies beim Entscheid noch nicht berücksichtigt wurde, kann mit dem Nachweis der gegenwärtigen Ausbildung bis spätestens 30. April 2015 eine Nachberechnung verlangt werden.

Erste Entscheide
Die ersten Prämienverbilligungsentscheide 2015 werden in den nächsten Wochen durch das Amt für Gesundheit verschickt und die Beträge an die Krankenkassen überwiesen.

Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.

Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2015

Richtprämie:
Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3'360.--
Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre) Fr. 3'000.--
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 1'000.--

Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen): 10,5 Prozent

Obergrenze des mittleren PV-Einkommens*: Fr. 80'000.--

* Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 50 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie!

Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Direktionssekretär Roland Hartmann
Telefon 041 875 21 50
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