Haupinhalt
Skigebietsentwicklung Andermatt-Sedrun: Einigung zwischen Umweltverbänden und Bauherrschaft
Auf Einladung und unter der Leitung von Landammann Josef Dittli und Frau Landesstatthalter Dr. Heidi Z’graggen haben sich im Dezember 2012 die Spitzen von Umweltverbänden, des SAC und der Bauherrschaft auf eine umwelt- und landschaftsgerechte Entwicklung des Skigebiets Andermatt-Sedrun geeinigt. Heute wurde eine konsolidierte Vereinbarung unterzeichnet. Bei der Entwicklung des neuen Skigebiets werden dem Schutz der Landschaft eine grosse Beachtung geschenkt und die Eingriffe in die Umwelt auf ein Minimum reduziert.
Die Vereinbarung zur Skigebietsentwicklung legt fest, dass im Skigebiet Andermatt-Sedrun insgesamt 14 neue Bahnen gebaut werden können, wobei es sich bei 7 Anlagen um den Ersatz bestehender Anlagen handelt. Ein paritätisch zusammengesetztes Expertengremium wird die definitive Linienführung der Piste vom Schneehüenerstock hinunter zum Oberalp-pass noch festlegen. Im Gebiet des St. Anna Gletschers wird vorläufig auf Eingriffe und Anlagen verzichtet. Zudem wird die Gemeinde Tujetsch die heute unberührte Geländekammer Tgombras nördlich des Oberalppass unter Schutz stellen. In der Vereinbarung werden noch weitere Punkte wie der Umfang und die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatz¬massnahmen nach Natur- und Heimatschutzgesetz sowie der vorgesehene Rückbau der stillgelegten Anlagen am Winterhorn geregelt. Des Weiteren wird im Rahmen der nächsten Gesamtrichtplanrevision die Unterschutzstellung des Gebiets Winterhorn als Landschaftsschutzgebiet geprüft. Dies unter Mitwirkung der Gemeinde Hospental, der Landeigentümerin, der Korporation Ursern und der Umweltverbände. Ebenso wurde vereinbart, wie die weiteren Planungs- und Projektierungsarbeiten in einem kooperativen Prozess zwischen Bauherrschaft, Umweltverbänden und Behörden ablaufen werden.
Regierungsrätin Heidi Zgraggen würdigt die Einigung als wichtigen Schritt für die Ent¬wicklung des Urserntals und der Surselva. Der Regierungsrat des Kantons Uri ist erfreut, dass mit der unterzeichneten Vereinbarung die volkswirtschaftlich für das Gotthardgebiet wichtige Skigebietsverbindung zwischen Andermatt und Sedrun realisiert und damit eines der attraktivsten Skigebiete der Schweiz geschaffen werden kann. Der kooperative Prozess hat sich bewährt. Es zeigte sich, dass mit diesem Verfahren für alle Beteiligten und alle Anliegen akzeptable Lösungen gefunden werden können. Der Regierungsrat dankt der Bauherrschaft und den Umweltverbänden für ihre konstruktive Haltung im Verfahren.
Die Vereinbarung wurde seitens der Umweltverbände unterzeichnet von Heidi Reinert, Leiterin Rechtsdienst WWF Schweiz; Marc Germann, WWF Uri; Katharina Conradin, Geschäftsführerin Mountain Wilderness; Dr. Otto Sieber, Zentralsekretär Pro Natura; Pia Tresch, Geschäftsstellenleiterin Pro Natura Uri; Dr. Raimund Rodewald, Geschäftsführer Stiftung Landschaftsschutz Schweiz; Anita Wyss, Projektleiterin Stiftung Landschaftsschutz Schweiz; Harriet Kluge, Geschäftsstellenführerin VCS, Sektion Uri, und Peter Mäder, Geschäftsführer Schweizer Alpen-Club SAC. Seitens der Bauherrschaft unterzeichneten die Vereinbarung Samih Sawiris, Verwaltungsratspräsident Andermatt-Sedrun Sport AG und Robert Fellermeier, Verwaltungsrat Andermatt-Sedrun Sport AG. Ebenfalls unterzeichnet haben Pancrazi Berther, Gemeindepräsident Tujetsch, und Lucas Collenberg, Leiter Gemeindezentrum Tujetsch, sowie Landammann Josef Dittli und Frau Landesstatthalter Dr. Heidi Z’graggen als Vertreter der Urner Regierung sowie die Rechtsvertreter der Andermatt-Sedrun Sport AG und der Umweltverbände.
Bereits im November 2012 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) die für die Entwicklung des Skigebiets notwendige Anpassung der kantonalen Richtpläne von Uri und Graubünden genehmigt. Die Bauherrschaft wird nun das Projekt entsprechend der heute unterzeichneten Vereinbarung anpassen. Die Vereinbarung wird von den Parteien als gemeinsamer Antrag dem Bund für die Genehmigung des Plangenehmigungs-, Konzessions- und Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren eingereicht werden. Falls die Entscheide bis im Sommer 2013 gefällt werden, können die Bauarbeiten noch im Herbst 2013 beginnen.
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