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Genehmigung der Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen Andermatt; raumplanerische Grundlagen für die neue Skiarena Andermatt-Sedrun sind gelegt

18. Juni 2013
Der Regierungsrat hat heute die Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen Andermatt genehmigt und gleichzeitig die Beschwerde der Umweltverbände als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. Mit der erzielten Einigung sind die raumplanerischen Grundlagen für die neue Skiarena Andermatt-Sedrun gelegt. Der Regierungsrat ist erfreut, dass beim Grossprojekt der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) verfahrensmässig eine weitere wichtige Hürde erfolgreich geschafft ist.

Bereits Anfang dieses Jahres hatten sich im seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren vor dem Bundesamt für Verkehr (BAV) die ASS und die Umweltverbände auf eine umweltverträgliche Entwicklung des Skigebiets geeinigt und miteinander eine Vereinbarung abgeschlossen.

Im April dieses Jahres hat die Gemeindeversammlung von Andermatt mit grossem Mehr die Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen erlassen. Für die Gondel-, Sesselbahnen, Skilifte, Pisten und Beschneiungsanlagen hat die Gemeinde besondere Zonen für Wintersport aus-geschieden. Bei den Mittel- und Bergstationen der Seilbahnanlagen hat sie zudem Zonen für Sport- und Freizeitanlagen und auf dem Oberalppass im Bereich der bestehenden Militärbaracken zusätzlich eine Tourismuszone festgelegt.

Gegen die von der Gemeinde beschlossene Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen reichten die Umweltverbände Pro Natura, WWF, VCS Verkehrs-Club Schweiz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Mountain Wilderness am 22. April 2013 beim Urner Regierungsrat Beschwerde ein. Am 22. Mai 2013 fand unter der Leitung von Justizdirektorin Dr. Heidi Z'graggen mit den Umweltverbänden, dem Gemeinderat Andermatt und der ASS eine mündliche Verhandlung statt. Dabei fanden auf Vermittlung des Direktors der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN) Lukas Bühlmann die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung. Die Umweltverbände erklärten sich bereit, unter dem Vorbehalt, dass der Regierungsrat seinen Genehmigungsentscheid mit bestimmten Auflagen verbinde, ihre Beschwerde in allen Punkten zurückzuziehen.

Der Regierungsrat hat die heute beschlossene Genehmigung der Teilzonenplanung mit entsprechenden Auflagen verbunden. So hat er die in der Zone für Sport und Freizeitanlagen vorgesehene Mantelnutzung nicht genehmigt, jedoch Vermietungsstationen, Kioske und den Verkauf regionaler Produkte als zulässig erklärt. Zudem hat er im Gebiet Nätschen die Nutzung für Beherbergungszwecke auf Jugendherbergen und Lagerhäuser eingeschränkt.

Der Regierungsrat hat den Gemeinderat Andermatt eingeladen, die Zone für Wintersport an den für Lawinenfernsprenganlagen vorgesehenen Standorten innert drei Jahren zu verkleinern. Die Verkleinerung richtet sich nach dem noch im seilbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu genehmigenden Detailprojekt. Im Gebiet Schneehühnerstock-Fellilücke-Oberalp ist die Zone für Wintersport nach der definitiv festgelegten Pistenführung der Piste 9A zu verkleinern. Die Dreijahresfrist beginnt ab Rechtskraft des seilbahnrechtlichen Plangenehmigungsentscheids (1. Stufe) des Bundesamts für Verkehr zu laufen. Im Weiteren werden in der Zone für Wintersport die Abfahrtsrouten auf dem Plan speziell gekennzeichnet.

Die Tourismuszone E Oberalp ist von der Gemeinde drei Jahre nach Rechtskraft des zu er-lassenden Quartiergestaltungsplans zu redimensionieren. Vor der Erarbeitung des Quartiergestaltungsplans ist das bestehende Nutzungskonzept Oberalp mit den betroffenen Kreisen zu überprüfen und falls notwendig anzupassen.

Ebenfalls innert drei Jahren wird die Gemeinde die Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Bereich Gurschen, Nätschen, Gütsch und Oberalp verkleinern. Die Redimensionierung hat sich auf die Fläche der bestehenden und notwendigen neuen Bauten und Anlagen und deren unmittelbare Umgebung zu beschränken. Massgebend ist der zu erlassende Quartiergestaltungsplan.

Die neue Skiarena Andermatt-Sedrun wird insgesamt 24 moderne Gondel-, Sesselbahnen und Skilifte mit über 120 Pistenkilometern umfassen. In dem zurzeit laufenden seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren ist der Entscheid des zuständigen Bundesamts für Verkehr noch in diesem Sommer zu erwarten, sodass die ersten Bauarbeiten voraussichtlich noch im Herbst 2013 in Angriff genommen werden können.

Auskunft: Frau Landesstatthalter Dr. Heidi Z'graggen, Vorsteherin Justizdirektion Uri (041 875 22 54)
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