Haupinhalt

Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

10. Februar 2015
Der Regierungsrat hat ein überarbeitetes Leitbild Kinder- und Jugendförderung für die Vernehmlassung freigegeben. Er will damit rechtliche Grundlagen zur Kinder- und Jugendförderung definieren wie er dies bereits im Regierungsprogramm 2012 bis 2016 angekündigt hat.

Eine von der Bildungs- und Kulturdirektion dazu eingesetzte Projektgruppe hat in einer ersten Phase das bestehende Leitbild zur Kinder- und Jugendförderung kritisch hinterfragt und dazu auch die Meinung des runden Tischs der Gemeinden (Zusammenschluss der für die Kinder- und Jugendförderung verantwortlichen Personen der Gemeinden), die kantonale Kinder- und Jugendkommission und diverse Jugendverbände zu einer Stellungnahe eingeladen. Das bestehende Leitbild wurde überarbeitet und konkretisiert. Das Leitbild soll als Orientierungshilfe dienen und das Fundament für die Rechtsgrundlagen bilden. Hierbei sei es wichtig, dass auch Kinder und Jugendliche in den Prozess miteinbezogen werden. Weiter sollen die Prinzipien der Subsidiarität und der föderalen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gewahrt und die Eigenverantwortung der Jugendlichen gestärkt werden.

Diese Vorgaben sind in ein neues überarbeitetes Leitbild eingeflossen. Die breit angelegte Vernehmlassung dauert bis am 10. April 2015. Die Unterlagen können auf http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ heruntergeladen werden.
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