Haupinhalt
Kontrolle des Schwerverkehrs 2017 – 10’203 Verstösse geahndet
Im letzten Jahr kontrollierte die Kantonspolizei Uri während rund 6‘070 Stunden den Schwerverkehr auf den Urner Strassen. Diese Kontrollen erfolgten grösstenteils im Schwerverkehrszentrum (SVZ) in Erstfeld sowie mobil auf der Strasse oder direkt in den Unternehmen. Dabei untersuchten die Mitarbeitenden 17’642 Schwerfahrzeuge, die in der Schweiz, in der EU und in übrigen Staaten immatrikuliert sind, und stellten bei 5’952 Schwerfahrzeugen 10’203 Verstösse fest.
Arbeits- und Ruhezeit (ARV) Beanstandungen sind zunehmend
Über 11 Prozent der Beanstandungen betrafen Verstösse gegen die ARV-Bestimmungen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt dies eine Zunahme von rund 35 Prozent. Vermehrt kam es zu Beanstandungen wegen dem Nichteinlegen der Fahrerkarte. Im 2017 wurden insgesamt zwei Fremdkarten eingezogen und an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weitergeleitet.
Fast 8’900 Verstösse bei der Betriebssicherheit
87 Prozent der Verstösse betrafen die Betriebssicherheit. Wiederum viele Mängel gab es im Be-reich der Fahrzeugtechnik (4'577). Hauptbeanstandungspunkte waren hier die Mängel an den Rei-fen (1‘036) sowie den Bremsen (850). Ein weiterer grosser Teil der Beanstandungen fiel erneut in Sachen Gewicht (2’589) sowie den Dimensionen (1’514) an, gefolgt von Tatbeständen der Ladungssicherung (102) und diversen anderen Übertretungen (107) wie Schnee und Eis, L-Schild, Geschwindigkeit, Telefonieren sowie dem Missachten von Signalen oder der S-Verordnung. Ab Februar 2017 wurden 16'147 Schwerfahrzeuge zwecks Aufdeckung von AdBlue-Manipulationen kontrolliert. Dabei kam es zu 113 Beanstandungen (Euro-Norm 4: 3; Euro-Norm 5: 110). Sämtliche beanstandeten Schwerfahrzeuge stammen aus dem Ausland (hauptsächlich aus Osteuropa und Italien).
Aufgrund gravierender Mängel bei der Betriebssicherheit mussten insgesamt 2‘795 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Bei 141 Schwerfahrzeugen ordnete das SVZ wegen Nichtbefolgen der Vorschriften zur Ladungssicherung und zur Lastverteilung eine Umladung an.
71 Verstösse gegen die Bewilligungs- und Lizenzbestimmungen
Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte ist eine Lizenz sowohl im Binnen- wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr obligatorisch. Im 2017 musste wegen Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen des Bundes 21 Mal dem Bundesamt für Verkehr (BAV) Meldung erstattet werden. 50 Verstösse erfolgten gegen Bewilligungen beispielsweise im Ausnahmetransportbereich.
Vier Chauffeure ohne Führerausweis
Vier Chauffeure mussten wegen Fahren ohne Führerausweis zur Anzeige gebracht werden. Diese Zahl hat sich im Gegensatz zum Vorjahr halbiert.
16 Chauffeure fuhren in nicht fahrfähigem Zustand (FinZ)
16 Chauffeure mussten wegen Alkohol am Steuer verzeigt werden. Die detaillierten Zahlen können aus der Tabelle entnommen werden. Hier gab es zehn Anzeigen weniger als im letzten Jahr.
Drei Missachtungen der Gefahrengutvorschriften
Die Beförderung gefährlicher Güter richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Kantonspolizei kontrolliert in Sachen SDR insbesondere die Tunnelvorschriften, bei welchen die Durchfahrt mit Gefahrengut teilweise oder ganz verboten ist. Drei Mal musste wegen Missachtung der Gefahrgutvorschriften rapportiert werden. Dies entspricht einem Rückgang von 70 Prozent.
Nacht- und Sonntagsfahrverbot
67 Beanstandungen erfolgten wegen Verstössen gegen das Nacht- und Sonntagsfahrverbot.
Herkunft der Schwerfahrzeuge
7.5 Prozent der kontrollierten Schwerfahrzeuge waren in der Schweiz immatrikuliert, 92.3 Prozent kamen aus EU- und 0.2 Prozent aus übrigen Staaten.
Fünf kontrollierte Unternehmer in Sachen Arbeits- und Ruhezeit
Im Kanton Uri sind zurzeit 90 Betriebe, welche insgesamt 300 ARV-pflichtige Fahrzeuge (schwere Motorwagen zum Gütertransport, leichte und schwere Motorwagen zum gewerbsmässigen Per-sonentransport) immatrikuliert haben. 2017 wurden fünf Betriebe kontrolliert; davon ein Taxiunternehmen. Zwei Betriebe mussten zur Anzeige gebracht werden.
Anhalten des Schwerverkehrs
Insgesamt 60 Mal musste der Schwerverkehr in Erstfeld angehalten werden. Verursacht wurden rund die Hälfte der Kurzsperrungen auf der Gotthardachse durch Unfälle oder Pannen. Witterungsbedingt kam es zu 15 Sperrungen. Zu weiteren Sperrungen kam es wegen technischer Probleme im Gotthard-Strassentunnel, Bauarbeiten auf der A2 oder aufgrund von Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in Chiasso.
Für Rückfragen steht Ihnen Oblt Stefan Simmen, Chef SVZ, am Dienstag, 6. März 2018, telefonisch (041 874 34 10) von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr zur Verfügung.
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