Haupinhalt
Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Im Rahmen der Verpflichtungen aus dem Landverkehrsabkommen mit der EU hat der Bundesrat eine Verordnung zum Umgang mit gefährlichen Gütern erlassen. Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV; SR 741.622) sind jene Betriebe unterstellt, in welchen Gefahrgut (nach der Definition des Strassenverkehrsrechts) verpackt, eingefüllt, versendet, geladen, befördert und entladen wird. Der Vollzug der GGBV obliegt dem Amt für Umwelt und der Kantonspolizei.
Welche Betriebe fallen unter die Gefahrgutbeauftragtenverordnung?
Betriebe, die in Tankfahrzeugen Heizöl, Dieselöl oder Benzin transportieren, sind der Gefahrgutbeauftragtenverordnung unterstellt. Andere Betriebe, die mit potenziellem Gefahrgut umgehen, müssen selbständig prüfen, ob sie der Gefahrgutbeauftragtenverordnung unterstellt sind.
Betriebe, die der Gefahrgutbeauftragtenverordnung unterstellt sind, haben folgende Aufgaben:
- Ernennung einer Gefahrgutbeauftragten oder eines Gefahrgutbeauftragten (Art. 26);
- Ausbildung dieser/-s Beauftragten in entsprechenden Kursen (Art. 13ff);
- Meldung des erfolgreichen Prüfungsabschlusses an die Behörde (Art. 7);
- Integration der oder des Beauftragten in die Betriebsabläufe (Art. 8) und Bekanntmachung im Betrieb (Art. 9);
- Erstellung eines Pflichtenhefts für die Beauftragte oder den Beauftragten (Art. 11).
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Merkblatt «Baustellentanks und mobile Betankungsanlagen» (PDF, 3.99 MB) | Download | 0 | Merkblatt «Baustellentanks und mobile Betankungsanlagen» |
Inspektionsformular «Umsetzung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung» (DOC, 416.5 kB) | Download | 1 | Inspektionsformular «Umsetzung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung» |
Formular «Abklärung betreffend der Gefahrgutbeuaftragtenverordnung» (PDF, 370.08 kB) | Download | 2 | Formular «Abklärung betreffend der Gefahrgutbeuaftragtenverordnung» |
Formular «Meldung Gefahrgutbeauftrager» (PDF, 383.39 kB) | Download | 3 | Formular «Meldung Gefahrgutbeauftrager» |
Entscheidungshilfe: Brauchen wir einen Gefahrgutbeauftragten (PDF, 588.88 kB) | Download | 4 | Entscheidungshilfe: Brauchen wir einen Gefahrgutbeauftragten |
Vorlage Jahresbericht (PDF, 424.79 kB) | Download | 5 | Vorlage Jahresbericht |
Vorlage Unfallbericht (PDF, 398.41 kB) | Download | 6 | Vorlage Unfallbericht |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Umwelt und Klima | +41 41 875 2875 | regula.hodler@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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