Haupinhalt

Kantonale urnerische Winkelriedstiftung

Zweck

Die Stiftung hat den Zweck, den Fonds der bisherigen urnerischen Winkelriedstiftung zu übernehmen, zu äufnen und zu verwalten, welcher dazu bestimmt ist, Personen, die im Dienste des Vaterlandes verunglückt oder erkrankten oder die Hinterlassenen gefallener Wehrmänner und Wehrfrauen finanziell zu unterstützen. Die Unterstützungen sollen die staatlichen Leistungen ergänzen.

Solange und soweit die Erfüllung dieses Hauptzweckes der Winkelriedstiftung gewährleistet ist, können Leistungen auch ausgerichtet werden an Wehrmänner und Wehrfrauen aus dem Kreis der Bezugsberechtigten, die zur Ausbildung zum Unteroffizier oder Offizier herangezogen werden, wenn der Militärdienst sie oder ihre Angehörige in eine wirtschaftlich bedrängte Lage bringen würde sowie an Organisationen, Projekte und Veranstaltungen im Interesse der Gesamtverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit.

Aufträge der regierungsrätlichen Kommissionen 

Einnahmen der Stiftung

Die Einnahmen des Fonds bestehen in Geschenken, Vermächtnissen und Beiträgen des Kantons, der Korporationen, Gemeinden und Vereine sowie den Zinsen des Fonds.  Alle dem Fonds zufliessenden Gelder sind nach den allgemeinen Grundsätzen einer sorgfältigen Verwaltung angelegt und werden nach Bedarf für die stiftungsgemässe Unterstützung verwendet.

  • In Friedenszeiten wird höchstens über den Zins verfügt.
  • In Kriegs- und Aktivdienstzeiten darf auch der Fonds angegriffen werden.

Zusammensetzung der Stiftung

Die Verwaltung der kantonalen urnerischen Winkelriedstiftung ist einer Kommission von sieben unterstützungsberechtigten Mitgliedern übertragen, die für je vier Jahre zu drei Siebtel vom Regierungsrat des Kantons Uri und vier Siebtel der Offiziersgesellschaft Uri gewählt werden.

Die rechtsverbindliche Unterschrift für die Stiftung führen kollektiv der Präsident und der Verwalter sowie bei Verhinderung des einen oder anderen der Sekretär.

Die sich ergebenden Verwaltungskosten werden nach besonderem Reglement, welches die Kommission aufzustellen hat, aus dem Fonds bestritten.

Sitzungen

Die Kommission trifft sich einmal jährlich, meistens im November oder Dezember und befindet über die anstehenden Geschäfte und Gesuche.

Gesuche

Gesuche sind mit Beschreibung, Zweck, gewünschtem Betrag sowie Kontoinformationen einzureichen an:

per Post per E-Mail
Kantonale urnerische Winkelriedstiftung
c/o Amt für Bevölkerungsschutz und Militär
Lehnplatz 22
6460 Altdorf

vivien.hofer@ur.ch

Kontakt

Kantonale urnerische Winkelriedstiftung
Lehnplatz 22
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2374
vivien.hofer@ur.ch

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