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VOC-Lenkungsabgaben
In zahlreichen Branchen werden flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds; VOC) als Lösungsmittel eingesetzt. Verschiedene Produkte enthalten VOC, so etwa Farben, Lacke und diverse Reinigungsmittel. Durch Verdampfung können sie in die Atmosphäre gelangen und tragen so in Verbindung mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Seit dem 1. Januar 2000 werden deshalb beim Handel von VOC und Produkten, die VOC enthalten, Lenkungsabgaben erhoben.
Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vollzogen. Dabei werden sie vom kantonalen Amt für Umwelt unterstützt. Das Amt für Umwelt überprüft VOC-Bilanzen, Gesuche um Fristerstreckung, Nachweise und Massnahmenpläne sowie Anpassungen an diesen.
Weitere Informationen finden Sie beim BAZG.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Umwelt und Klima | +41 41 875 2875 | regula.hodler@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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