Haupinhalt

VOC-Lenkungsabgaben

In zahlreichen Branchen werden flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds; VOC) als Lösungsmittel eingesetzt. Verschiedene Produkte enthalten VOC, so etwa Farben, Lacke und diverse Reinigungsmittel. Durch Verdampfung können sie in die Atmosphäre gelangen und mit den Stickoxiden zusammen tragen sie zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Seit dem 1. Januar 2000 werden deshalb beim Handel von VOC und Produkten, die VOC enthalten, Lenkungsabgaben erhoben.

Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) wird von der Oberzolldirektion und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vollzogen. Dabei werden sie vom kantonalen Amt für Umwelt unterstützt. Das Amt für Umwelt überprüft insbesondere VOC-Bilanzen, Gesuche um Fristerstreckung, Nachweise und Massnahmenpläne sowie Anpassungen an diesen.