Haupinhalt
Abteilung Migration
Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes im Kanton Uri. Sie berät Arbeitgebende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Uri arbeiten und leben wollen. Als kantonale Migrationsbehörde ist sie zuständig für den Aufenthalt und die Niederlassung von ausländischen Personen wie auch für Asylsuchende, die dem Kanton Uri zugewiesen werden.
Praxisänderung Erteilung Niederlassungsbewilligung C: Überprüfung der Integrationskriterien bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ab 1. März 2023
Aufgrund neuer Rechtsprechung sind bei Staatsangehörigen aus Staaten, mit welcher die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung abgeschlossen hat (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal und mit Spanien) bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung C neu die Integrationskriterien zu prüfen. Dies bedeutet, dass auch die Sprachkompetenzen durch Einreichen eines anerkannten Sprachzertifikats, oder Bestätigung der entsprechenden Ausnahmen, zu überprüfen sind.
Schutzstatus S
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Personen mit dem Status S brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine ausländerrechtliche Bewilligung, das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen. Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgt erst nach Vorliegen der Bewilligung. Weitere Infos finden Sie in hier: FAQ: Arbeiten in der Schweiz für Personen mit Schutzstatus S.
Neuer Ausländerausweis N/F (AA19 Asyl)
Am 1. Januar 2023 wurde im Kanton Uri der neue Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Personen mit Ausweis N/F eingeführt. Die alten Ausländerausweise N/F (Papierausweise mit Plastikhülle) behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der Bewilligung.
Lageplan
Öffnungszeiten
(donnerstags bis 17.30)
Personen
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