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Umsetzung Pflegeinitiative
1. Ausgangslage
Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung und der Bedarf steigt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft laufend. Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, werden in den nächsten Jahren auch Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Zahl der multimorbid Erkrankten zunehmen. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt und alle Menschen Zugang zu einer guten Pflege haben, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden und die Berufsverweildauer verlängert werden.
Das Schweizerische Stimmvolk hat am 28. November 2021 die «Pflegeinitiative» angenommen. Danach anerkennen und fördern Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden (vgl. Art. 117b BV).
Der Bundesrat hat im Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen.
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1. Etappe
Mit einer «Ausbildungsoffensive» von Bund und Kantonen soll der Mangel an Pflegefachpersonal behoben werden bzw. die Anzahl Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege erhöht werden. Zudem sollen Pflegefachpersonen die Möglichkeit erhalten, bestimmte Leistungen direkt ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abzurechnen. Das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege» wurde am 16. Dezember 2022 von beiden Räten genehmigt und ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten (siehe Faktenblatt des BAG zur Umsetzung der 1. Etappe) -
2. Etappe
Die Regelungen zur angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen, zu anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und zu Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung hingegen werfen Fragen auf, deren Abklärung mehr Zeit benötigt. Sie werden vom Bund erst in einem zweiten Schritt behandelt werden. Der Bundesrat hat nun am 25. Januar 2023 über die weiteren Schritte entschieden und erste Vorschläge zum Inhalt der 2. Etappe verabschiedet. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung in der Pflege verbessern. Sie sollen aber auch eine ausreichende und allen zugängliche Pflege in guter Qualität sowie die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherstellen (siehe Faktenblatt des BAG zur Umsetzung der 2. Etappe).
2. Umsetzung der 1. Etappe
Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament am 16. Dezember das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege». Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Teritärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang vom maximal 50 Prozent aus. Die Ausbildungsoffensive besteht aus mehreren Elementen und verpflichtet die Kantone konkret zu folgenden Massnahmen:
- Beiträge an Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, die praktische Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte für die Ausbildung Pflege HF und FH anbieten.
- Unterstützungsbeiträge an Personen, die den Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule (HF) oder die einen Bachelorstudiengang in Pflege an einer Fachhochschule (FH) absolvieren.
- Beiträge an die Höheren Fachschulen, um eine Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse zu erreichen.
- Einführung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Teritärstufe an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen.
Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent - befristet für 8 Jahre - aus.
3. Umsetzung im Kanton Uri
Am 24. April 2024 hat der Landrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für die Umsetzung im Kanton Uri geschaffen. Die Verordung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und ist befristet bis zum 30. Juni 2032. Dies entspricht der Geltungsdauer des Bundesgesetzes. Zudem hat der Regierungsrat am 18. Juni 2024 dem Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zugestimmt. Damit hat er die Grundlage für eine klare und einheitliche Umsetzung der im Bundesgesetz und der Verordnung enthaltenen Bestimmungen geschaffen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Verordnung Pflegeinitiative (PDF, 396.75 kB) | Download | 0 | Verordnung Pflegeinitiative |
Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat (PDF, 1.06 MB) | Download | 1 | Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat |
Präsentation: Informationsveranstaltung Pflegeinitiative 4. Oktober 2023 (PDF, 393.35 kB) | Download | 2 | Präsentation: Informationsveranstaltung Pflegeinitiative 4. Oktober 2023 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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