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Gesetzliche Grundlage zur Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD)

28. Juni 2024

Der Regierungsrat plante die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung und Finanzierung des elektronischen Patientendossier (EPD) auf Anfang 2025. Aus unterschiedlichen Gründen weicht er von seinem ursprünglichen Zeitplan ab.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist 2017 in Kraft getreten. Seither hat sich das EPD in der ganzen Schweiz noch nicht durchgesetzt. Im April 2022 hat der Bundesrat entschieden, das EPD in zwei Schritten weiterzuentwickeln und seine Verbreitung voranzutreiben: Einerseits durch eine umfassende Revision des EPDG, andererseits durch eine vorgezogene Teilrevision, welche die Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der geplanten Revision regelt. Die Revision wird frühestens 2027 abgeschlossen sein, die Teilrevision soll Ende 2024 in Kraft treten. Im Rahmen der Teilrevision «Übergangsfinanzierung» wird der Bund pro eröffnetes EPD Finanzhilfen gewähren. Die Höhe dieser Finanzhilfen wird er allerdings erst im Ausführungsrecht regeln; angedacht ist ein Betrag bis 30 Franken pro eröffnetes Dossier, sofern die Kantone sich in mindestens demselben Umfang beteiligen.

Damit der Kanton Uri Beiträge an die Eröffnung von EPD’s leisten kann, muss zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die Vernehmlassung zu einer neuen kantonalen Verordnung lief vom 29. Februar bis zum 15. Mai 2024. Nebst vieler positiver Rückmeldungen wurden teilweise auch erhebliche Bedenken geäussert.

Änderung des Zeitplans
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Einführung des EPDs und sieht es als wichtigen Beitrag zu einem sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystem. Auf Bundesebene bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Unsicherheiten. Zum einen liegt das Ausführungsrecht, in welchem die Höhe der Finanzhilfen des Bundes bekannt gegeben werden soll, noch nicht vor. Zudem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK dem Bund in ihrem Bericht vom 25. März 2024 empfohlen, eine Zentralisierung des EPD zu prüfen und somit vom heutigen Modell mit mehreren Stammgemeinschaften abzuweichen. Die bestehenden Unsicherheiten in Verbindung mit dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens haben den Regierungsrat veranlasst, die Verordnung dem Landrat vorerst nicht zu unterbreiten. Sobald der Bund Klarheit in zentralen Fragen geschaffen hat, wird das Geschäft wieder an die Hand genommen und weiterbearbeitet.

EPD-Eröffnungen weiterhin möglich
Wer ein EPD eröffnen will, kann schon heute über die Webseite der Stammgemeinschaft Post Sanela Health AG online ein EPD eröffnen. Der Selbstzahlerbeitrag beträgt 15 Franken (www.post-sanela.ch).

 

Weitere Informationen über das elektronische Patientendossier können unter www.ur.ch/ehealth abgerufen werden.

 

 

Rückfragen von Medienschaffenden:

Regierungsrat Christian Arnold, Telefon 041 875 21 59, E-Mail ch.arnold@ur.ch 

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