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Leichte Anpassung im Rahmenferienplan

29. Oktober 2024

Der aktuell gültige Rahmenferienplan für die Urner Schulen ist seit vierzehn Jahren in Kraft. Seither steht die sinnvolle Rhythmisierung des Schuljahrs im Vordergrund – nicht mehr die variierenden Daten der Feiertage. Im Nachgang zu einer breiten Befragung in diesem Frühjahr hat der Erziehungsrat nun die Regelung für die Schul- und Ferienzeit leicht angepasst.

An seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 hatte der Erziehungsrat die Ergebnisse einer breit angelegten Befragung zur Regelung für die Schul- und Ferienzeit zur Kenntnis genommen. Er durfte eine breite Zustimmung zur geltenden Regelung feststellen. Einzig bei der Festlegung der Fasnachtstage und Sportferien beziehungsweise bei deren Zusammenlegung wurde eine Optimierungsbedarf erkannt. Es geht darum, dass die Zeit zwischen den schulfreien Fasnachtstagen und den Sportferien nicht zu kurz sein soll, was mit der bestehenden Regelung etwa alle drei Jahre der Fall ist.

Mit Blick darauf hat der Erziehungsrat nun beschlossen, die bisherige Regelung ein wenig anzupassen. Konkret dehnte der Erziehungsrat den möglichen Zeitpunkt der Sportferien auf die Kalenderwoche (KW) 8 aus. Das bedeutet, dass in den Jahren mit Beginn der Fasnacht (Schmutziger Donnerstag) in KW 7 oder später neu zwei Wochen Fasnachtsferien inklusive Sportferien als Rahmen vorgegeben sind. So ist sichergestellt, dass entweder zwischen Fasnachtstagen und Sportferien mindestens zwei Wochen Unterricht stattfinden oder dass die Fasnachtstage in zweiwöchige Sportferien integriert sind. Die aktualisierten «Vorgaben zum Rahmenplan für das Schuljahr und die Schulferien ab dem Schuljahr 2028/2029» sind auf www.ur.ch verfügbar (Suchbegriff: Ferienplan).

Rückfragen von Medienschaffenden: David Zurfluh, Vorsteher Amt für Volksschule, Telefon +41 41 875 2053, E-Mail david.zurfluh@ur.ch

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