Inhaltsbereich

Vorgeschlagenes finanzpolitisches Massnahmenpaket 2024

9. Juli 2024

Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2024 den Bericht zu einem tragbaren Finanzhaushalt ab 2024 (Postulat Die Mitte) zuhanden des Landrats verabschiedet. Nebst einer finanzpolitischen Gesamtsicht und einer Analyse der finanziellen Ausgangslage mit Ausblick auf die Finanzplanperiode, bilden Vorschläge für ein Massnahmenpaket 2024 den Kern des Berichts. Damit zeigt der Regierungsrat seine Stossrichtung auf, wie er dem strukturellen Defizit der Kantonskasse begegnen will. Bei erfolgreicher Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen können bis ins Jahr 2030 Verbesserungen von gut 88 Mio. Franken erzielt werden und das jährliche Potential dürfte in den Jahren ab 2030 bei rund 25 Mio. Franken liegen.

Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat um einen Bericht ersucht, der eine vertiefte Analyse der künftigen Ausgaben- und Einnahmenschwerpunkte umfasst. Dies mit dem Ziel, die kommenden Planjahre innerhalb der Schuldengrenze budgetieren und mittelfristig wieder zu ausgeglichenen Rechnungen zurückkehren zu können.

Das Ausbleiben des Anteils am Ertrag der Schweizerischen Nationalbank und tiefere Erträge aus Energiebezugsrechten führten in der Rechnung 2023 dazu, dass das Ergebnis mit einem Minus von 20.5 Mio. Franken deutlich schlechter ausfiel als budgetiert. Es zeichnete sich schon seit längerem ab, dass der Kanton Uri ohne diese positiven Sondereffekte ein strukturelles Defizit aufweist. Davon spricht man, wenn ein dauerhafter Engpass in den Finanzen besteht, der nicht durch kurzfristige Massnahmen behoben werden kann. Aufgrund dessen ist ein Massnahmenpaket notwendig, um die langfristige finanzielle Stabilität zu sichern. Ohne diese Massnahmen würde das strukturelle Defizit des Kantons weiter anwachsen und die Handlungsfähigkeit in der Zukunft einschränken.

Dank der soliden Ausgangslage, mit einem Bilanzüberschuss von knapp 230 Mio. Franken per Ende 2023, kann ein umfassendes Massnahmenpaket, das teilweise auch verzögert wirkt, initialisiert werden. Die Defizitbeschränkung gemäss dem Gesetz zum Haushaltgleichgewicht des Kantons Uri kann dennoch eingehalten werden. Eine Steuererhöhung ist dabei explizit keine vorgesehene Massnahme.

Wie aus dem Bericht des Regierungsrats hervorgeht, zielen die ins Auge gefassten Massnahmen darauf ab, die Effizienz zu steigern und die Ressourcen besser zu nutzen. Auch sollen wesentliche Ausgaben priorisiert werden, um den Kernaufgaben weiterhin uneingeschränkt nachzukommen. Die Massnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons verbessern.

Dem Regierungsrat ist es wichtig zu betonen, dass sämtliche Ausgaben und Einnahmen einer näheren Überprüfung unterzogen werden und die Massnahmen so gelegt werden, dass sie gerecht verteilt sind. Der Erfolg dieses ehrgeizigen Vorhabens basiert auf einer Opfersymmetrie. Die Hauptlast trägt dabei der Kanton selbst. Es sollen aber auch weitere Institutionen, Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam zum Gelingen beitragen. Das Wirkungspotential (für die Jahre 2025 – 2030) des vorgeschlagenen Pakets präsentiert sich wie folgt:

tabelle

Im Rahmen eines Umsetzungsprojekts, das von einem externen Experten begleitet wird, werden die von den vorgeschlagenen Massnahmen Betroffenen im Herbst 2024 einbezogen. Damit soll ein offener Dialog ermöglicht und auch sichergestellt werden, dass die Entscheidungen auf einer gründlichen Analyse basieren und alle relevanten Interessen berücksichtigt werden. Im Rahmen des Umsetzungsprojektes sollen auch weitere im Landrat eingereichte Vorstösse (Finanzkommission und Christian Schuler, Erstfeld) beantwortet werden.

Bis anfangs 2025 soll eine Vorlage mit allen Massnahmen erarbeitet werden, die darlegt, wo und wie diese Verbesserungen erreicht werden. Diese Massnahmen werden anschliessend in eine breite Vernehmlassung gegeben. Im Juni und August 2025 ist die Beratung von nötigen Änderungen von Rechtsgrundlagen im Landrat vorgesehen und über Gesetzesänderungen soll das Volk am 30. November 2025 abstimmen können. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass möglichst viele Massnahmen bereits ab 2026 positiv auf den Urner Kantonshaushalt wirken und in den Folgejahren wieder ausgeglichene Rechnungen resultieren.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass dieses Vorgehen Sparmassnahmen hervorbringt, die zu einer nachhaltigeren und stabileren finanziellen Lage führen.

Download des Berichts des Regierungsrats: https://www.ur.ch/_docn/386371/LA.2023-0883_I._Bericht_des_Regierungsrats.pdf

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Urs Janett, Telefon +41 41 875 2137, E-Mail Urs.Janett@ur.ch