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Entwurf der Verordnung über Betreuungseinrichtungen; Freigabe zur Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ermächtigt, zu einem Verordnungsentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, in dem die bisher bestehende Gesetzeslücke geschlossen wird. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf sind zukünftig alle Einrichtungen und Organisationen, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, nicht aber unter das Gesundheitsgesetz oder die IVSE fallen, bewilligungspflichtig und der kantonalen Aufsicht unterstellt. Die Vernehmlassung dauert vom 15. September 2017 bis 15. November 2017. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) aufgeschaltet.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Roland Hartmann, Generalsekretär GSUD, Telefon +41 41 875 2150, E-Mail roland.hartmann@ur.ch
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri