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Vernehmlassung zur Motion Alois Brand, Spiringen, zur Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen betreffend Änderung Gesetz über die Enteignung (Expropriationsgesetz)

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
Erledigt
Datum
4. April 2024
Beschreibung

Der Regierungsrat hat die Baudirektion mit Beschluss vom 26. März 2024 beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Enteignung (Expropriationsgesetz; RB 3.3211) durchzuführen.

Die Gesetzesänderung basiert auf der Motion Alois Brand, Spiringen, zur Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen. Die Motion verlangt, die rechtlichen Grundlagen für den Kanton und die Gemeinden so anzupassen, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des Schätzungswertes entschädigt wird.

Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.ur.ch/vernehmlassungen

Wir laden Sie hiermit ein, bis Freitag, 7. Juni 2024 Ihre Stellungnahme in digitaler Form per E-Mail im Word-Format an ds.bd@ur.ch einzureichen.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Kilian Baumann, Leiter Recht Baudirektion, Telefon +41 4l 875 26 05, E-Mail kilian.baumann@ur.ch, gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Begleitschreiben Vernehmlassung (PDF, 198.29 kB) Download 0 Begleitschreiben Vernehmlassung
Bericht zum Änderungserlass des Enteignungsgesetzes (PDF, 416.77 kB) Download 1 Bericht zum Änderungserlass des Enteignungsgesetzes
Synoptische Darstellung (PDF, 61.2 kB) Download 2 Synoptische Darstellung
Änderungserlass zum Enteignungsgesetz (PDF, 77.64 kB) Download 3 Änderungserlass zum Enteignungsgesetz
Vernehmlassungsadressaten (PDF, 86.23 kB) Download 4 Vernehmlassungsadressaten