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Kantonsfinanzen
Beteiligungspolitik
Als Grundlage für die Beteiligungspolitik dient dem Regierungsrat ein Grundlagenpapier, die sogenannten Public Corporate Governance Richtlinien (PCG-Richtlinien). Sie bezwecken ein ausgewogenes Verhältnis von Führung, Steuerung und Kontrolle und entsprechen den rechtspolitischen Absichten des Regierungsrats. Sie gelten für die Direktionen und die Standeskanzlei als Weisung.
Mit der Beteiligungspolitik werden folgende Ziele angestrebt:
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Grundversorgung;
- Minimierung der Risikoexposition des Kantons;
- wirtschaftliche Unternehmensführung;
- sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln;
- angemessene Gewinnausschüttung an den Kanton bzw. ein kostengünstiger Leistungsbezug für den Kanton.
Finanzplan
Kantonsbudget
Kantonsrechnung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Finanzen | +41 41 875 2115 |