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Todesfall

Ereignet sich im Kanton Uri ein Todesfall, beurkundet das Zivilstandsamt Uri dieses Ereignis im schweizerischen Zivilstandregister.

Tod / Todesfall

Der Tod einer Angehörigen oder eines Angehörigen macht betroffen. Viele Fragen tauchen auf. Trotz dieser schwierigen Lebenssituation, gibt es einige wichtige Dinge, die unmittelbar nach …

Der Tod einer Angehörigen oder eines Angehörigen macht betroffen. Viele Fragen tauchen auf. Trotz dieser schwierigen Lebenssituation, gibt es einige wichtige Dinge, die unmittelbar nach dem Tod zu erledigen sind.

Kerzenlicht

Das Zivilstandsamt Uri beurkundet Todesfälle, die sich im Kanton Uri ereignen. Todesfälle sind uns innert zwei Tagen zu melden.

 

Wer ist zur Meldung von Todesfällen berechtigt bzw. verpflichtet?

  • Stirbt eine Person im Spital oder in einem Pflege- oder Altersheim, erfolgt die Meldung durch die Spitalverwaltung oder die Heimleitung.

  • Stirbt eine Person zuhause, müssen die Angehörigen einen Arzt (Hausarzt oder Pikettarzt) zwecks ärztlicher Feststellung des Todes und Ausstellung der Todesbescheinigung benachrichtigen. Danach ist die Anmeldung von den Angehörigen zu tätigen.


Zur Meldung eines Todes zuhause sind die Angehörigen verpflichtet:

  • der Ehegatte / die Ehegattin
  • die nächstverwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen
  • jede andere Person, die beim Todesfall zugegen war

 

Wo können Todesfälle gemeldet werden?

Todesfälle sind innert zwei Tagen zu melden.

Wenn Sie zur Anzeige des Todesfalls berechtigt sind (siehe oben), melden Sie den Todesfall auf der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde (gesetzlicher Wohnsitz) der verstorbenen Person. Diese meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Uri weiter.

 

Welche Unterlagen müssen bei der Anzeige des Todes vorgelegt werden?

  • Original ärztliche Todesbescheinigung (nur falls der Tod zuhause eingetreten ist)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)

Wenn Sie unsicher sind, was zu unternehmen ist, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung.

 

Todesurkunde

Wozu dient das Dokument und was enthält es?

  • Der internationale Auszug aus dem Todesregister (CIEC) ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch).

  • Die nationale Todesurkunde ist 3-sprachig (deutsch, französisch, italienisch).

  • Das Dokument weist die Personendaten der verstorbenen Person sowie den Ort und das Datum des Todes aus.

  • Mit dem Dokument kann eine verstorbene Person bei verschiedenen Stellen abgemeldet werden (z. B. bei Versicherungen und Banken oder beim Grundbuchamt).
     

Wer kann das Dokument beziehen?
Jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren. Beim Zivilstandsamt Uri kann das Dokument direkt über "Online-Dienste" bestellt und bezahlt werden.
 

Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Todesortes


Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)

 

Ausländische Staatsangehörige

Ist die verstorbene Person nicht Schweizer Bürger/in, wenden Sie sich wegen der notwendigen Unterlagen bitte an das Zivilstandsamt Uri, 041 875 22 80, zivilstandsamt@ur.ch

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