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Handelsregister
Handelsregister
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.
SHAB und Urner Amtsblatt
Die Einträge im Handelsregister sind öffentlich. Sie werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und können im ZEFIX abgerufen werden. Seit dem 1. Januar 2010 werden diese SHAB-Publikationen ohne weitere Redaktion elektronisch übernommen und im Urner Amtsblatt veröffentlicht (Art. 35 Abs. 3 HRegV).
Kontakt
Handelsregisteramt des Kantons Uri
Bahnhofstrasse 1
6460 Altdorf
Telefon: 041 875 2272
E-Mail: hra@ur.ch
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
14:00 -17:00 Uhr
Handelsregister - Merkblätter und Formulare
Unter Merkblätter und Formulare können Sie zu den einzelnen Rechtsformen Dokumente des Handelsregisters herunterladen.
Die kostenlosen und frei zugänglichen Dokumente und Inhalte dieser Webseite wurden mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Dokumente und Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Handelsregister aktuell
Informationen zu privaten Registern
Erfahrungsgemäss unterbreiten gewisse private Verlage den neu im Handelsregister eingetragenen Firmen sofort nach Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt an, sie in sogenannte Register für Handel und Gewerbe, Register für Handel und Industrie o. ä. einzutragen.
Es handelt sich insbesondere um folgende Anbieter:
- DSI Daten Service und Informationen GmbH, in Krumbach (A);
- GHI Register und Publikationen AG, in Aarau;
- IfWP-Institut für Wirtschaftspublikationen AG, in Lachen;
- NMC-Register AG, in Zürich ("Register für Handel und Industrie");
- Printem Anstalt, Ruggell, Liechtenstein;
- WSC, Handels- und Wirtschaftsinformations AG, in Allschwil.
Da diese Angebote unter Beilage eines Einzahlungsscheins erfolgen und von "Eintragungskosten" die Rede ist, entsteht bei den betroffenen Firmen häufig der Eindruck, es handle sich um zwingend zu bezahlende Beträge.
Wir machen Sie deshalb darauf aufmerksam, dass allein die Eintragung ins kantonale Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben ist. Die dafür geschuldeten Gebühren werden mit einer von der Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, ausgestellten Rechnung eingefordert, welche auch den Briefkopf mit dem "Uristier" aufweist.
Allfällige private Eintragungen haben nichts mit unserer Amtstätigkeit zu tun, sind freiwillig und verpflichten Sie nicht zur Zahlung entsprechender "Eintragungskosten", sofern nicht um eine entsprechende Registrierung ersucht wurde.
Leistungen
1. Auszüge aus dem Handelsregister
Sofern Sie im Zusammenhang mit einer Eintragung einen Handelsregisterauszug bestellt haben, erhalten Sie diesen zusammen mit der Rechnung nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Nachträglich können Sie beglaubigte Handelsregisterauszüge schriftlich, per Fax oder e-mail gegen eine Gebühr von CHF 40.00 bestellen. Unbeglaubigte Handelsregisterauszüge können Sie kostenlos über https://ur.chregister.ch/cr-portal/suche/suche.xhtml beziehen.
2. Kopien von Registerakten
Sie können bei uns folgende Dokumente beziehen:
- Negativbescheinigung (Bescheinigung, dass eine bestimmte Firma nicht eingetragen ist)
- Statuten (beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie)
- Registerakten (beglaubigte oder unbeglaubigte Kopien)
Aus rechtlichen Gründen erfolgen Lieferungen und Rechnungsstellungen ausschliesslich an den Besteller (Art. 21 Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister)
3. Einsichtnahme in das Hauptregister und die Belegakten
Nach Voranmeldung können Sie Einsicht in das Hauptregister und in die Belegakten nehmen. Melden Sie sich frühzeitig und schriftlich bei uns an, damit die Akten vorgängig bereitgestellt werden können. Die Gebühren dafür belaufen sich auf CHF 6.– pro Firma. Bei zeitraubenden Nachforschungen kann die Gebühr bis auf CHF 30.– erhöht werden.
4. Telefonische Auskünfte aus dem Register
Für Registerinformationen stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nummer +41 (0)41 875 22 72 zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 14:00 und 16:30 Uhr zur Verfügung. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich unverbindlich erteilt. Sie gewähren keinen Rechtsanspruch in einem allfälligen späteren Verfahren.
5. Internet-Firmensuche
Die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Daten des Handelsregisteramtes des Kantons Uri sind auch über Internet zugänglich. Die Daten werden täglich aktualisiert und stehen Ihnen jederzeit rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung.
Der Kanton Uri und seine Verwaltungseinheiten mit Rechtspersönlichkeit übernehmen keinerlei Garantie für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten und Verweise, die Verfügbarkeit der Datenbank und die korrekte Funktion der Programme. Eine Haftung des Kantons Uri und seiner Verwaltungseinheiten für direkten oder indirekten Schaden und Folgeschaden durch die Nutzung der Programme, Daten und Verweise auf dem Internet ist generell ausgeschlossen.
6. Vorprüfung von Handelsregisterbelegen
Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Entwürfe der Eintragungsbelege zur (fakultativen) Vorprüfung einreichen, beispielsweise:
- Statuten
- öffentliche Urkunden
- Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge mit Bilanzen oder Inventarlisten
- Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
Die Vorprüfungsgebühren werden mit separater Rechnung erhoben. Sie bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in Regel etwa zwischen CHF 200.– und CHF 300.– vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen. Für eine schnellere Erledigung innerhalb von zwei Arbeitstagen verrechnen wir einen Zuschlag von 50 % zur ordentlichen Vorprüfungsgebühr.
7. Anmeldung für die Eintragung im Handelsregister
Falls Sie die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister nicht selbst ausfertigen wollen, so können Sie die Anmeldung durch uns abfassen und Ihnen zur Unterzeichnung durch die Anmeldungspflichten zustellen lassen. Die Gebühr dafür beträgt CHF 65.–.
8. Beglaubigung von Unterschriften (Merkblatt siehe unter Dokumente)
Die Beglaubigung von Anmeldungsunterschriften kann auch auf dem Handelsregisteramt vorgenommen werden. Eine vorgängige telefonische Anmeldung ist empfehlenswert. Vorzuweisen ist ein zivilstandsregisterrechtlich anerkannter Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte). Die Vorlage eines Führerausweises genügt nicht. Die Gebühr beträgt pro Unterschrift CHF 10.00.
Handelsregister-Links
Allgemein
- Entscheidsammlung des Bundesgerichts (BGE)
- Systematische Gesetzessammlung der Schweiz (SR)
- ZGB
- OR
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (Mehrwertsteuer)
Handelsregister
- Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB)
- Handelsregisterverordnung (HRegV)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister
- Anleitung und Weisung an die Kantonalen Handelsregisterbehörden betreffend die Prüfung von Firmen und Namen
- Fusionsgesetz (FusG)
- Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen
- Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren
- Öffentliche Suche nach Revisionsdienstleister/innen
- Eintragung von kirchlichen Stiftungen und Familienstiftungen im Handelsregister
Kantonale Gesetzgebung
Urner Rechtsbuch
Handelsregisterrecht und -Praxis
Zugehörige Objekte
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