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Kinder- und Jugendförderung
Der Kanton Uri engagiert sich in zahlreichen Projekten für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung. Grundlage dafür ist das kantonale Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Ein besonderer Schwerpunkt der kantonalen Tätigkeiten richtet sich auf die Partizipation der Jugendlichen am politischen Leben und an der Gesellschaft.
Projekte des Kantons umfassen unter anderem das kantonale Jugendparlament, die Polittour an den kantonalen Schulen und die Förderung der Partizipation auf der Gemeindeebene durch die Unterstützung von Kinderkonferenzen.
Gesuche zur Unterstützung können an den Lotteriefonds des Kantons Uri oder an die Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit gestellt werden. Gesuche müssen mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Projektbeschrieb
- Budget und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Beteiligte Personen
Gesuche sind einzureichen an gesuche.lotteriefonds@ur.ch. Es gibt keine Eingabefristen.
Gesuche sind zudem möglich an den Lusser Verein - Kinder- und Jugendförderung Uri. Die Gesuchsbearbeitung obliegt der Bildungs- und Kulturdirektion.
Kinder- und Jugendförderung
Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowie das Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit , Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik.
In den Jahren 2014 – 2016 entwickelte der Kanton Uri im Rahmen des kantonalen Programmes (gemäss Art. 26, KJFG) seine Kinder- und Jugendförderung mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gezielt weiter.
In erster Linie fördern Eltern, private Träger und Gemeinden in Uri die Kinder- und Jugendarbeit.
Der Regierungsrat des Kantons Uri kann subsidiär aus Staatsmitteln oder Mitteln des Lotteriefonds Betriebe und Projekte unterstützen. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (RB 10.7111) und das Reglement über die Geldspiele (RB 70.3917).
Kinder- und Jugendhilfe
Hilfesuche-Online
Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe:
Auf www.147.ch bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen eine professionelle Beratung an - rund um die Uhr, jeden Tag, im Internet, per SMS und per Telefon.
Auf www.feelok.ch gibt es alle Jugendthemen auf einen Blick.
Fachstelle Kindesschutz unter Tel. 041 875 20 40
Jugend- und Elternberatung Uri
Streit mit Freunden, Ärger in der Schule oder Stress mit den Eltern? Eine Krise?
Nimm Kontakt auf mit der Jugendberatung Uri: Tel. 041 874 11 80, Mehr: www.kontakt-uri.ch
Die Suchtberatung berät Betroffene, Angehörige bei allen Suchtformen (Alkohol, Medikamente, Nikotin, Spielsucht Computersucht, auch bei illegalen Suchtformen).
Lusser Verein
Der Lusser Verein (früher Armin Lusser Fonds) besteht seit 2024. Er vergibt Fördergelder auf dem Gebiet der Jugend- und Familienförderung in Uri. Die Bearbeitung der Gesuche wird von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Uri wahrgenommen. Sie kann über Beiträge von bis zu 5'000 Franken entscheiden. Über höhere Beiträge entscheidet der Vereinsvorstand.
Ausgewählte unterstützte Projekte
Urner Ferien(s)pass: Der Verein Urner Ferien(s)pass bietet den Urner Kindern von der ersten Primarklasse bis zur dritten Oberstufe alle zwei Jahre eine unvergessliche Herbstferienwoche mit über 120 Angeboten. Der Verein darf dabei auf die namhafte finanzielle Unterstützung des Lusser Vereins zählen.
Spielplätze und Jugendtreffs: Der Lusser Verein unterstützt Sanierungsprojekte auf Spielplätzen oder Anschaffungen in Jugendtreffs mit finanziellen Beiträgen. Damit leistet er einen Beitrag zur Förderung eines kinder- und familienfreundlichen Kantons Uri.
Winterhilfe: Der Lusser Verein unterstützt die Winterhilfe Uri mit einem jährlichen Beitrag zugunsten von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri.
Midnight Point: Der Verein Midnight Point Uri betreibt in Altdorf und in Andermatt einen öffentlichen Sporttreff, der Kindern und Jugendlichen jeweils wöchentlich oder alle zwei Wochen (abends) eine sportliche Aktivität in einer Turnhalle bietet. Der Lusser Verein unterstützt dieses Projekt für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung finanziell.
Tischtennis: Der Lusser Verein hilft jeweils mit einem finanziellen Beitrag wirksam mit, die Sportart Tischtennis zu verbreiten. Der Fondsstifter Armin Lusser hatte ein ausgesprochenes Faible für die Sportart Tischtennis.
Gesuche sind zu richten an:
Lusser Verein
c/o Bildungs- und Kulturdirektion
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
oder mittels Mail an: ralph.aschwanden@ur.ch
Bitte nutzen Sie für die Eingabe das Gesuchsformular (siehe Dokumente).
Offene Jugendarbeit
Die offene Jugendarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Die Jugendtreffs organisieren regelmässig Anlässe für die Urner Jugendlichen und treffen sich halbjährlich zu einem Austausch, wobei die neuesten Entwicklungen im Jugendbereich diskutiert werden. Die Gemeinden Altdorf und Flüelen haben zudem gemeinsam eine mobile Jugendarbeit aufgebaut. Der Kanton Uri engagiert sich in zahlreichen Projekten für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung. Grundlage dafür ist das kantonale Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Ein besonderer Schwerpunkt der kantonalen Tätigkeiten richtet sich auf die Partizipation der Jugendlichen am politischen Leben und an der Gesellschaft.
Gesuche zur Unterstützung können an den Lotteriefonds des Kantons Uri oder an die Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit gestellt werden. Gesuche müssen mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Projektbeschrieb
- Budget und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Beteiligte Personen
Gesuche sind einzureichen an gesuche.lotteriefonds@ur.ch. Es gibt keine Eingabefristen.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit | 041 875 20 96 | ralph.aschwanden@ur.ch |
Name | Telefon |
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