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Schifffahrt
Aktuelles
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.
Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.
Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf. Hier der Link dazu.
Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen.
Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.
Unter https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema.
Schiffsreinigungspflicht_Zentralschweiz.pdf
Merkblatt Schiffsreinigungspflicht_Zentralschweiz
Schiffsführer
Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton absolvieren Gesuch
Verzeichnis Segel- Motorboot und_Wassersportschulen.pdf
Kitesurfen (Drachensegelbretter)
Verhaltensregeln im Schiffsverkehr
Schiffe
Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes Formular / Merkblatt
Erforderliche Papiere zur Schiffszulassung
Schiffsreinigungspflicht Zentralschweiz
Vierwaldstättersee freiwillige Regeln
vks Vereinigung der Schifffahrtsämter
Vorbereitung zur periodischen Schiffsprüfung
Bewilligungen
Befristete Zulassung mit Standplatz CH
Befristete Zulassung mit Standplatz Ausland
Meldung für Personentransporte auf Güterschiffen
Nautische Veranstaltung Gesuch/Merkblatt
Verordnungen / Reglemente
Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports
Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee
Tarifordnung über die Gebühren im Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Strassen- und Schiffsverkehr | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |