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Sozialhilfe im Kanton Uri 2023 - Urner Sozialhilfequote stabil
2023 wurden 419 Urnerinnen und Urner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2022: 411 Personen). Das entspricht einer Sozialhilfequote von 1,1 Prozent. Die Urner Sozialhilfequote, die die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Kantonsbevölkerung setzt, blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Verglichen mit der Sozialhilfequote der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2022: 2,9 Prozent) ist die Urner Sozialhilfequote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, die 2023 bei 1,7 Prozent lag.
Sozialhilfequote in Mehrheit der Altersgruppen stabil geblieben
Die Sozialhilfequote ist 2023 im Kanton Uri in vier von sechs Altersgruppen stabil geblieben. Bei den Null- bis 17-Jährigen stieg die Quote von 1,9 auf 2 Prozent. Bei den 80-Jährigen und Älteren sank sie von 0,3 auf 0,1 Prozent.
Sozialhilfequote nach Altersgruppen seit 2008
Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs war auch 2023 jene der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2 Prozent). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen sowie die 80-jährigen und älteren Urnerinnen und Urner bezogen 2023 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote: je 0,1 Prozent). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.
Mehr Jahresaufenthalterinnen und Jahresaufenthalter in der Sozialhilfe
Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss lag im Kanton Uri 2023 bei 1,6 Prozent (2022: 1,8 Prozent). Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Uri ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (5,4 Prozent) gegenüber der schweizerischen Quote (0,4 Prozent). Während die Quote der sozialhilfebeziehenden Ausländerinnen und Ausländer nach mehrfachem Rückgang 2023 wieder um 0,1 Prozentpunkte gestiegen ist, sank jene der Schweizerinnen und Schweizer um diesen Wert.
Von allen mit Sozialhilfe Unterstützten machten 2023 in Uri ausländische Personen 66,1 Prozent aus. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländerinnen und Ausländer im Vergleich mit derjenigen von Schweizerinnen und Schweizer ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2023 waren im Kanton Uri 65 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z. B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.
Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Entgegen diesem längerfristigen Trend ist 2023 in Uri – wie auch in Nid- und Obwalden – die Zahl der Niedergelassenen jedoch leicht angestiegen. Dies im Gegensatz zu den restlichen Zentralschweizer Kantonen, die auch 2023 den rückläufigen Trend fortschrieben. Angestiegen ist 2023 hingegen in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen (Ausnahme: Zug) die Zahl der mit Sozialhilfe unterstützten Jahresaufenthalterinnen und Jahresaufenthalter. In Uri stieg deren Zahl von 33 auf 43 Personen.
Sozialhilferisiko in Einelternfamilien erneut gestiegen
2023 bezogen im Kanton Uri 1,3 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,8 Prozent. Mit 11,4 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind entsprechend einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Gegenüber dem Vorjahr ist 2023 der Anteil der unterstützten Einelternfamilien im Kanton Uri um 1,2 Prozentpunkte gestiegen.
Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2023 wurden im Kanton Uri 40 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst. Das sind leicht mehr als im Vorjahr. Längerfristig ist die Alimentenbevorschussungsquote in allen Zentralschweizer Kantonen tendenziell rückläufig (UR 2023: 0,19 Prozent).
Jede vierte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit
2023 waren von den Urner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 39,6 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.
Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger (ohne Lernende) waren 31,9 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt, was weniger ist als im Vorjahr. 43,1 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. Jede vierte Person arbeitete Vollzeit (25 Prozent). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil unter den unterstützten Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.
58,6 Prozent der 2023 im Kanton Uri Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 31,8 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 26,8 Prozent waren Nichterwerbspersonen.
Weniger Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation geschlossen
Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten von einem «Kurzzeitbezug» gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als «mittlerer Bezug» bezeichnet und eine darüberhinausgehende Dauer als «Langzeitbezug». Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).
Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers wurde im Kanton Uri gut die Hälfte innerhalb eines Jahrs wieder abgeschlossen (52,6 Prozent). Die mittlere Bezugsdauer lag bei elf Monaten. 19,2 Prozent waren Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.
21,2 Prozent der Urner Sozialhilfedossiers wurden 2023 durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z. B. IV-Rente). Bei 29,4 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 38,8 Prozent wurden aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation abgeschlossen. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (minus 11,7 Prozentpunkte).
Amt für Soziales
Rückfragen von Medienschaffenden: Nadine Arnold, Vorsteherin Amt für Soziales, Telefon 041 875 2116, E-Mail nadine.arnold@ur.ch
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