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Notwendigkeit eines neuen Gesetzes über das Bestattungswesen
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Datum
- 22. April 2016
- Beschreibung
- Im Juni 2015 reichte Landrat Andreas Bilger im Urner Kantonsparlament eine Motion ein. Mit dem parlamentarischen Vorstoss ersuchte er den Regierungsrat, die Frage, wer im Fall, da eine Person mittellos verstirbt, die Bestattungskosten zu tragen habe, in Form eines kantonalen Gesetzes zu regeln. Das neue Gesetz solle weitere Themenbereiche regeln; so unter anderem das Ausstreuen der Asche von Verstorbenen in der freien Natur, die Bestattung von nicht-christlichen oder konfessionslosen Personen, die Leichenschau, den Leichenpass und die Einsargung.
Weil die Grundlagen für ein neues Gesetz noch nicht "gesetzgebungsreif" vorlagen, beschloss der Landrat in der Februar-Session 2016, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Damit wollte der Landrat dem Regierungsrat die Möglichkeit einräumen, die Frage, ob ein kantonales Gesetz über das Bestattungswesen tatsächlich notwendig ist, in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden sorgfältig zu prüfen.
Zugehörige Objekte
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Brief Notwendigkeit eines neuen Gesetzes über das Bestattungswesen Umfrage (PDF, 103.12 kB) | Download | 0 | Brief Notwendigkeit eines neuen Gesetzes über das Bestattungswesen Umfrage | |
Bemerkungen zur geltenden Rechtslage im Friedhof- und Bestattungswesen (PDF, 100.71 kB) | Download | 1 | Bemerkungen zur geltenden Rechtslage im Friedhof- und Bestattungswesen | |
Fragebogen Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Bestattungswesen (PDF, 130.9 kB) | Download | 2 | Fragebogen Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Bestattungswesen |