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Regelung Plakatierung/Werbung für die bevorstehenden Wahlen

28. Mai 2019

Seit 1. Januar 2019 gilt die revidierte Verordnung über das Reklamewesen. Wie erste Erfahrungen zeigen, hat sich die Revision bewährt. Die geltende Verordnung ist von Parteien, Verbänden, Komitees und weiteren Interessenvertretern im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen im Herbst 2019 und Frühling 2020, namentlich bei der Hängung von Wahlplakaten, zu beachten.

Mit der Revision hat die Baudirektion die Abläufe für die Gesuchsteller und Bewilligungsbehörden vereinfacht und vereinheitlicht. Mit der vom Landrat am 21. März 2018 gutgeheissenen Revision stellt einzig die Baudirektion Uri Bewilligungen für temporäre Reklamen an öffentlichen Strassen aus. Durch die zentrale Bewilligungsbehörde bei der Baudirektion werden die Gesuchsteller sowie die Gemeinden entlastet und profitieren von einem beschleunigten Verfahren.

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