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Dringliche Veröffentlichung: Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus

3. November 2020

Der Regierungsrat hat am Dienstag, 3. November 2020, in Ergänzung zur Bundesgesetzgebung, ein Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus verabschiedet.

Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung und in Absprache mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen hat der Regierungsrat zwei verschärfte Massnahmen beschlossen. Ab kommendem Freitag, 6. November 2020, 0.00 Uhr, wird die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen von 50 auf 30 Personen gesenkt. Zudem wird eine Registrierungspflicht mittels eines geeigneten Systems für Gäste von Gastronomiebetrieben und Veranstaltungen eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kontaktdaten unverzüglich in elektronischer Form zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen ans Contact Tracing weitergeleitet werden können. Weiter haben Gastronomiebetreiber nebst den Personalien und Kontaktangaben der Gäste auch deren Zeitpunkt des Ein- und Austritts zu erfassen. Weil dadurch die engen Kontaktpersonen einer infizierten Person gezielter ermittelt werden können, werden Sicherheit und Vertrauen beim Besuch eines Gastronomiebetriebs erhöht. Weiter soll das Contact Tracing im Kanton Uri längerfristig gewährleistet bleiben, um die Verbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen. Sämtliche Massnahmen des Regierungsrats sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Standeskanzlei hat das Reglement im ausserordentlichen Verfahren der Dringlichkeit auf der Homepage des Kantons Uri unter www.ur.ch/amtsblatt veröffentlicht.

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