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Regierungsrat will Aufhebung der Covid-Massnahmen in einem einzigen Schritt

8. Februar 2022

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Konsultation zu Handen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zu Anpassungen des Massnahmendispositivs und weiteren Verordnungsänderungen Stellung genommen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Änderungen anlässlich seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 zu behandeln.

Der Regierungsrat ist für die konsultierte Variante 1. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage soll damit am 17. Februar 2022 in einem Schritt aufgehoben werden.

Aufgehoben wären folgende Schutzmassnahmen:

  • Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe
  • Die Maskenpflicht in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Die Einschränkungen privater Treffen
  • Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Wegen der nach wie vor hohen Viruszirkulation will der Regierungsrat in einer Übergangsphase die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr beibehalten, da hier viele Personen in einen engen und längeren Kontakt miteinander sein können.

Der Regierungsrat ist dafür, dass die bei der Einreise in die Schweiz geltende 3G-Regel aufgehoben wird und dass auf die bei der Einreise in die Schweiz geltende Kontaktdatenerhebung verzichtet wird. Auch mit den weiteren Vorschlägen des Bundesrats zur schrittweisen Aufhebung der Massnahmen ist der Regierungsrat einverstanden.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch

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