Inhaltsbereich
Vernehmlassung Sozialplan 2020 bis 2023
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Datum
- 1. Mai 2019
- Beschreibung
Sozialplan 2020 bis 2023
Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion erarbeitet in der Regel alle vier Jahre den Sozialplan (Art. 15 Sozialhilfegesetz; RB 20.3421). Dieser bezeichnet jene Beratungs- und Dienstleistungsangebote, die erforderlich sind, um ein umfassendes und fachgerechtes Sozialhilfeangebot bereitzustellen. Der zurzeit gültige Sozialplan läuft Ende 2019 aus.
Momentan laufen die Arbeiten für den neuen Sozialplan - dieser soll für die Jahre 2020 bis 2023 gültig sein. Bevor der Sozialplan definitiv erstellt wird und der Regierungsrat diesen beschliesst, sind die Gemeinden dazu anzuhören.
Wir laden die Urner Gemeinden ein, uns Ihre Stellungnahme bis zum 5. Juli 2019 einzureichen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen im Word-Format an ds.gsud@ur.ch.
Bei Fragen erhalten Sie von Samuel Bissig-Scheiber, Vorsteher Amt für Soziales, samuel.bissig@ur.ch oder 041 875 2152, die entsprechenden Auskünfte.
Zugehörige Objekte
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Begleitbrief (PDF, 410.34 kB) | Download | 0 | Begleitbrief | |
Übersicht Beratungsstellen (PDF, 121.48 kB) | Download | 1 | Übersicht Beratungsstellen | |
Fragebogen (DOCX, 63.85 kB) | Download | 2 | Fragebogen |