Inhaltsbereich

Teilrevision des Gesetzes über die Urner Kantonalbank

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
Erledigt
Datum
21. Dezember 2022
Beschreibung

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Urner Kantonalbank (UKBG; RB 70.1311) durchzuführen. Das geltende Recht soll lediglich dort geändert werden, wo dies als notwendig erachtet wird. Bestimmungen, die sich bewährt haben, werden belassen. Die Teilrevision beinhaltet Anpassungen an veränderte regulatorische Bestimmungen und an ein sich gewandeltes Marktumfeld. Zudem wird der Zweck mit den Anforderungen des geänderten Branchenumfelds abgestimmt. Schliesslich werden weitere Artikel überarbeitet, um mit den vorerwähnten Anpassungen kongruent zu sein. Einige Änderungen dienen dazu, das Gesetz für zukünftige Regulierungen flexibler zu gestalten.

Die Vernehmlassung endete am 20. März 2023.

Zugehörige Objekte

Name
Vernehmlassungsbrief (PDF, 210.97 kB) Download 0 Vernehmlassungsbrief
Vernehmlassungsbericht (PDF, 155.97 kB) Download 1 Vernehmlassungsbericht
Änderungserlass (PDF, 79.48 kB) Download 2 Änderungserlass
Synoptische Darstellung (PDF, 79.77 kB) Download 3 Synoptische Darstellung
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten (PDF, 93.36 kB) Download 4 Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten
Auswertungsbericht und Zusammenstellung aller eingegangenen Stellungnahmen (PDF, 7.85 MB) Download 5 Auswertungsbericht und Zusammenstellung aller eingegangenen Stellungnahmen