Inhaltsbereich
Eingabeschluss für Landratslisten in Proporzgemeinden am 16. Dezember 2019
Das Urner Stimmvolk hat am Urnengang vom 19. Mai 2019 einer Änderung des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrats (Proporzgesetz) zugestimmt. Dieses gilt für die Einwohnergemeinden, denen gemäss Kantonsverfassung fünf oder mehr Landratssitze zustehen (Altdorf, Bürglen, Schattdorf, Erstfeld). Im revidierten Proporzgesetz werden auch die Fristen für die Eingabe der Wahllisten festgesetzt. Der Regierungsrat kann aber aus wichtigen Gründen die im Gesetz festgehaltenen Termine ändern. Die Landratswahlen 2019 finden am 8. März 2020 statt. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum zehntletzten Montag vor dem Wahlsonntag beim Gemeinderat einzureichen. Für die Landratswahlen 2020 wäre dies der 30. Dezember 2019. Mit Blick auf die Feiertage und die erstmalige Durchführung des Verfahrens macht der Regierungsrat von seiner Kompetenz gebrauch, indem er von den im Gesetz festgesetzten Terminen abweicht. So wird er in den Weisungen zur Landratswahl den Eingabeschluss für die Wahlvorschläge in den Proporzgemeinden auf den Montag, 16. Dezember 2019, festlegen. Dadurch können die erforderlichen Arbeiten vor dem Jahreswechsel ausgeführt werden. Die Weisungen für die Landratswahlen werden im Oktober 2019 im Amtsblatt veröffentlicht.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Kanzleidirektor Roman Balli, Telefon +41 41 875 2007, E-Mail roman.balli@ur.ch