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Aufhebung des Kantonalen Covid-19-Reglements

8. Februar 2022

Der Bundesrat hat vergangene Woche die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gelockert und entschieden, die Home-Office-Pflicht und die Quarantäne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gelten hingegen weiterhin.

Der Regierungsrat hebt seinerseits das Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (Kantonales Covid-19-Reglement) vom 9. August 2021 per Mittwoch, 9. Februar 2021 auf. Trotz hoher Infektionszahlen ist eine Überlastung der Spitäler in den vergangenen Wochen ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Patientinnen und Patienten mit einer Infektion mit der Delta-Variante sind immer noch die Hauptlast für die Spitäler. Schwere Krankheitsverläufe mit der Omikron-Variante bleiben selten.

Im kantonalen COVID-19-Reglement war unter anderem Folgendes vorgeschrieben:

  • Zugang zu repetitiven Gratistests und Teilnahmepflicht für bestimmte Personenkreise
  • Maskentragpflicht in den Innenräumen des Kantonsspitals Uri und der sozialmedizinischen Institutionen
  • Zertifikatspflicht für den Zutritt zu den Innenräumen des Kantonsspitals Uri und der sozialmedizinischen Institutionen
  • Maskentragpflicht in Innenräumen von Schulen sowie von Tagesstrukturangeboten (Ausnahme: Kinder bis und mit sechster Primarstufe, Personen mit Maskendispens und spezifische Unterrichts- und Betreuungssituationen)

Indem auf spezifische kantonale Regelungen verzichtet wird, gelten somit die auf Bundesebene geltenden Regeln. Der Bundesrat will frühestens per 17. Februar 2022 alle Massnahmen aufheben. Somit dürfte bis zum 17. Februar 2022 die bundesrätlich verordnete Maskentragepflicht für die Sekundarstufe II bestehen bleiben sowie die bundesrätliche Empfehlung gelten, an allen Schulen repetitiv zu testen.

Die kantonale Aufhebung der Testangebotspflicht an den Schulen bedeutet nicht zwangsläufig, dass an den Schulen keine Tests mehr angeboten werden. Von den Schulleitungen ist selbstständig zu entscheiden, ob die Tests weiterhin angeboten werden sollen. Solange die seriellen Tests bundesseitig finanziert werden, wird der Kanton auch dafür sorgen, dass die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II - ebenso wie die gesundheits- und sozialmedizinischen Einrichtungen und die Urner Unternehmen - Zugang zur seriellen Massentests haben und diese ihren Mitarbeitenden unentgeltlich zur Verfügung stellen können. Sobald sich der Bund aus der Finanzierung der seriellen Testungen zurückzieht, werden diese nicht mehr angeboten. Dieselben Fragen stellen sich auch in den Gesundheitseinrichtungen. Auch hier ist von den Leitungen selbstständig zu entscheiden, ob die Test­angebote und weitere Massnahmen weiterhin gelten sollen.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch

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