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Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft vertritt den Strafanspruch des Staates. Sie ist gleichzeitig Untersuchungs- und Anklagebehörde. Sie führt - unter Vorbehalt der Zuständigkeit anderer Behörden - in allen Strafsachen die Untersuchung gegen Erwachsene. Nach Abschluss der Strafuntersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, wenn sie nicht eine Einstellungsverfügung oder einen Strafbefehl erlässt. Im Übrigen erledigt die Staatsanwaltschaft alle Aufgaben, die ihr die Gesetzgebung, namentlich die Schweizerische Strafprozessordnung, überträgt.

Die Staatsanwaltschaft besteht aus dem Oberstaatsanwalt, dessen Stellvertretung und den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen. Der Oberstaatsanwalt ist für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese gegen aussen. Er ist den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen gegenüber weisungsberechtigt und hat deren Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen bei Verbrechen und Vergehen zu genehmigen.

Der Landrat wählt, auf Antrag des Regierungsrats, den Oberstaatsanwalt sowie dessen Stellvertretung. Wahlbehörde der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen ist der Regierungsrat.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Personen

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