Haupinhalt

AHV/IV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

Die Invalidenversicherung (IV) sichert die Invalidenvorsorge in der Schweiz. Wie die AHV ist sie eine obligatorische Sozialversicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.

Die Sozialversicherungsstelle Uri erteilt gerne detaillierte Auskünfte und beantwortet Ihre Fragen.