Haupinhalt
Direktzahlungen
Direktzahlungen; alle Beiträge (ohne Investitionskredite)
Direktzahlungen
Die Landwirtschaft leistet gemäss Bundesverfassung Artikel 104 einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung mit Lebensmitteln, Pflege der Kulturlandschaft, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, dezentralen Besiedlung des Landes und zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen. Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft erbringen soll, werden mit jeweils einer der folgenden spezifischen Direktzahlungsart gefördert:
Kulturlandschaftsbeiträge
Versorgungssicherheitsbeiträge
Biodiversitätsbeiträge
Landschaftsqualitätsbeiträge
Produktionssystembeiträge
Sömmerungsbeiträge
Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen zum Bezug von Direktzahlungen, die strukturellen und sozialen Eintretens- und Begrenzungskriterien.
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Agrarmassnahmen | +41 41 875 2300 | ala.vd@ur.ch |