Haupinhalt
Boden, Abfälle, Deponien
Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum. Wir sorgen für einen sorgsamen Umgang mit dieser nicht erneuerbaren natürlichen Ressource. Für nicht weiter verwertbare Abfälle stellen wir langfristig und ohne Umweltgefährdung geeignete Deponieräume zur Verfügung. Basierend auf dem vorliegenden Vorgehenskonzept setzen wir uns mit den Beteiligten für ein vorausschauendes und planbares Vorgehen bei den belasteten Standorten im Kanton Uri ein.
Bodenschutz
Boden schonen
Der Boden ist ein knappes und schützenswertes Gut: Er ist die Grundlage für unser Leben. Gerade bei Bauvorhaben ist es wichtig, dass der Schutz des Bodens frühzeitig einbezogen wird. Das Amt für Umwelt unterstützt Sie bei der schnellen und unkomplizierten Umsetzung der Massnahmen zum Bodenschutz - damit wir den Boden auch in Zukunft uneingeschränkt nutzen können.
Das Merkblatt «Umgang mit Boden beim Planen und Bauen» (Umwelt Zentralschweiz, Juni 2023) enthält abgestützt auf die aktuellen Vollzugshilfen des Bundesamts für Umwelt BAFU konkrete Anleitungen und Hinweise zum korrekten Umgang mit Boden.
Das Merkblatt «Bodenschutz lohnt sich» (BAFU / Cercle Sol, 2017, www.bodenschutz-lohnt-sich.ch) gibt wichtige Hinweise für die Planung und die Ausschreibung von Bodenarbeiten bei Bauvorhaben.
Wichtige Grundsätze zum Bodenschutz
- Arbeiten nur bei ausreichend abgetrockneten Böden ausführen
- Maschinen mit möglichst geringem Gesamtgewicht verwenden
- Böden mit temporären Kiespisten, Baggermatratzen oder Platten schützen
- Boden immer begrünen
- Bei grossen Vorhaben (in der Regel ab 5'000 m2) bodenkundliche Baubegleitung beiziehen
- Wiederverwendung von abgetragenem Boden nach Möglichkeit vor Ort
- Schadstoffbelastete Böden separat behandeln
- Neu aufgebaute Böden brauchen Zeit und eine schonende Folgebewirtschaftung
Grossbaustellen
Bei Bauvorhaben, bei denen grosse Flächen mit fruchtbarem Boden verschoben, zwischengelagert und später wieder rekultiviert werden, wird die Umsetzung von Bodenschutzmassnahmen durch eine bodenkundliche Fachperson vor Ort und in Zusammenarbeit mit unserer Amtsstelle sichergestellt. Eine Liste der zugelassenen Bodenkundlichen Baubegleiter (BBB) kann auf der Website der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz (BGS) eingesehen werden.
Bodenschonender Maschineneinsatz
Das Nomogramm gibt an, bei welcher Bodenfeuchte (Saugspannung) Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge eingesetzt werden können. Bevor Boden befahren oder bearbeitet wird, kann seine Feuchtigkeit und Tragfähigkeit durch Messung der Saugspannung mit Hilfe eines Tensiometers beurteilt werden. Der Kanton Uri betreibt in Erstfeld seit 2008 eine Bodenmessstation. Mit dieser vollautomatischen Station können unter www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch hochaufgelöst und kontinuierlich die relevanten Messparameter abgerufen werden. Damit können die am Bau beteiligten Akteure beurteilen, ob bei den aktuell vorliegenden Verhältnissen das Befahren und Umlagern des Bodens zulässig ist.
Schadstoffe im Boden
Im Kanton Uri konzentrieren sich natürliche und anthropogene Schadstoffquellen auf engem Raum. Der Verdacht auf hohe Bodenbelastungen mit Schadstoffen ist daher mehr als begründet und lässt sich durch zahlreiche Untersuchungen belegen. Gebiete, die Belastungen aufweisen können, sind:
- stark befahrene Strassen und Eisenbahnlinien
- Altbaugebiete
- Industrie- und Gewerbegebiete
- Stahlkonstruktionen (Hochspannungsmasten, Stahlbrücken etc.), die mit Korrosionsschutzmitteln behandelt wurden
- Schiessanlagen
- Gärtnereien und Schrebergärten (Allmeinigärten)
Chemische Bodenbelastungen werden dann problematisch, wenn sie die festgelegten Grenzwerte der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) überschreiten. Werden die Richtwerte überschritten, kann von einer schwachen Belastung gesprochen werden. Liegt die Belastung jedoch über den Prüf- oder sogar über den Sanierungswerten, so besteht eine konkrete Gefährdung für Menschen, Tiere und Pflanzen. Hier ist die Nutzung einzuschränken oder ganz zu unterlassen und der Boden muss bei einem allfälligen Abtrag gemäss dem Vollzugshilfe-Modul "Verwertungseignung von Boden" (BAFU, 2021) speziell verwertet, behandelt oder abgelagert werden.
Vollzugsinstrument FvBB für die Baubewilligungsbehörde (Gesamtbericht)
Unkontrollierte Verschiebungen von schadstoffbelastetem Boden führen zu neuen Bodenbelastungen und sind gemäss Umweltgesetzgebung (siehe Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) und Vollzugshilfe Modul Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU, 2021)) nicht zulässig. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss daher rechtzeitig geprüft werden, ob Schadstoffbelastungen im Boden vorliegen könnten. Dazu hat das Amt für Umwelt ein GIS-gestütztes Vollzugsinstrument «Flächen mit vermuteten Bodenbelastungen» (FvBB) entwickelt. Es enthält jene Verdachtsflächen, bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit (>80 %) eine relevante Schadstoffbelastung des Bodens zu erwarten ist. Die Anwendung der FvBB ist in einem Handbuch für die Gemeinden beschrieben (pdf-Handbuch).
Die FvBB sind über das kantonale Geoportal GEO.UR der Lisag AG öffentlich zugänglich (Suchbegriff «FvBB» eingeben).
Kantonale Bodenüberwachung
Die sechs Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug betreiben seit 2009 eine gemeinsame kantonale Bodenbeobachtung (KABO ZCH). Umwelt Zentralschweiz
In jeweils 4-jährigen KABO-Phasen werden im KABO ZCH aktuelle und vollzugsrelevante Projekte erarbeitet. Mit dem laufenden KABO- Projekt (2022 – 2025) sollen die Kenntnisse über das Vorkommen und die Lage von Böden mit mutmasslich hohen Schadstoffgehalten (Gehalte > Prüfwert VBBo) verbessert werden. Neben einem gemeinsamen Hauptprojekt finden in den sechs Kantonen Schadstoffuntersuchungen zu spezifischen Fragestellungen statt (sechs Teilprojekte). Im Teilprojekt Uri wurde die Belastungssituation der Böden auf öffentlichen Spielplätzen systematisch untersucht. Dabei zeigte sich, dass das Gefährdungspotential für Kinder auf öffentlichen Spielplätzen im Kanton Uri insgesamt gering ist. Der Untersuchungsbericht gibt im Detail Auskunft über die Auswertung und Beurteilung der Messresultate.
Publikationen
Bodenschutz und Bauen
- Vollzugshilfe Modul Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen (BAFU, 2022)
- Vollzugshilfe Modul Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU, 2021)
- Merkblatt Bodenschutz lohnt sich, Cercle Sol / BAFU 2017
- Merkblatt Umgang mit Boden beim Planen und Bauen (Umwelt Zentralschweiz, Juni 2023)
- Bodenschutz beim Bau von Golfanlagen
- Merkblatt Terrainveränderungen Kanton Uri
- Bauliche Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen Kanton Uri, Factsheet für die Praxis, AfU/ARE 2017
- FvBB: Handbuch für Gemeinden, AfU Uri 2010
Bodenschutz und Landwirtschaft
- Abschätzung des Verdichtungsrisikos der landwirtschaftlich genutzten Böden in der Urner Reussebene, AfU Uri 2015
- Erosion im Alpinen Raum, ZHAW 2017
Weitere Publikationen
- Einsatz von Pflanzenkohle in der Landwirtschaft, Positionspapier Amt für Umweltschutz Uri, AfU Uri 2022
- Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der «Grünen Wiese»
- Schadstoffuntersuchungen in Gärten, Spielplätzen, Rebbergen und Wiesen des Kantons Uri
- Faktenblatt «Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft, Risiken und Chancen für Boden und Klima», BAFU/BLW/AGIR 2023
- KABO ZCH, Böden mit hohen Schadstoffgehalten, Teilprojekt Kanton UR, Inventar und Untersuchung von Spielplätzen, 2024
Bodenschutz in der Landwirtschaft
Eine unsachgemässe Bodennutzung kann zu Bodenverdichtungen und Bodenerosion führen und Schadstoffbelastungen verursachen. Im unteren Urner Reusstal besteht aufgrund der leichten bis mittelschweren Böden nur ein geringes Verdichtungsrisiko. Der Einsatz von schweren Maschinen auf nassen Böden kann jedoch zu Bodenverdichtungen führen. Informationen zur Beurteilung des Bodenverdichtungsrisikos finden Sie in der Publikation «Abschätzung des Verdichtungsrisikos der landwirtschaftlich genutzten Böden in der Urner Reussebene».
Einsatz von Pflanzenkohle in der Landwirtschaft
Pflanzenkohle wird durch technische Pyrolyse von pflanzlicher Biomasse gewonnen und bietet diverse Einsatzmöglichkeiten als Dünger und Futtermittel in der Landwirtschaft wie auch als technisches Substrat in der Bauwirtschaft. Durch die langfristige Bindung von Kohlenstoff (C) aus der Atmosphäre gilt die Pflanzenkohle als klimawirksam. Der Eintrag von Pflanzenkohle auf Böden in der Landwirtschaft setzt jedoch voraus, dass dadurch keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen und langfristig negative Auswirkungen auf die Bodenlebewesen ausgeschlossen werden können. Das Amt für Umwelt hat deshalb für die Praxis im Kanton Uri ein Positionspapier erarbeitet. Zudem haben die Bundesämter für Umwelt BAFU und für Landwirtschaft BLW sowie der Cercle Sol der Kantone das Faktenblatt «Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft – Risiken und Chancen für Boden und Klima» veröffentlicht. Darin wird der Stand der Wissenschaft zum Einsatz von Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft dargelegt und die derzeitigen Vorgaben zum Umgang damit aufgezeigt. Zielgruppe sind Praktikerinnen und Praktiker sowie die Verwaltung.
Bodenerosion
Im Gebirgskanton Uri ist Bodenerosion hauptsächlich in den Hanggebieten von Bedeutung. So sind beispielsweise im Urserntal steile Weideflächen von der Bodenerosion betroffen. Grund dafür ist unter anderem der Wandel in der Landnutzung:
- die Beweidung wurde durch den Einsatz von mehr Tieren intensiviert
- die Weidezeiträume wurden verlängert, der Boden hat weniger Zeit zur Regenerierung
Unter Beteiligung zahlreicher Kantone und des Bundes hat das Amt für Umwelt Uri ein GIS-Tool zur Identifizierung von bewirtschaftungsbedingten Erosionsschäden im alpinen Raum erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bericht «Erosion im Alpinen Raum».
Boden und Klimawandel
Ein natürlich gewachsener, intakter Boden mit seinen essenziellen, ökologischen Funktionen ist von unschätzbarem Wert. Wird die Kohlenstoffspeicherleistung beeinträchtigt, trägt dies zum Klimawandel bei. Die Klimafolgen wiederum gefährden seine Funktionen. Im Kampf gegen den Klimawandel braucht es beim Bodenschutz sowohl Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen wie auch Anpassungsmassnahmen.
Der Cercle Sol, die Vereinigung der Bodenschutzfachleute des Bundes und der Kantone, hat ein Faktenblatt zum Boden und Klimawandel erarbeitet. Es stützt sich auf aktuelle Projekte und Studien ab und zeigt die Bandbreite der Möglichkeiten des Bodens für den Klimaschutz auf. Das Faktenblatt steht im Folgenden als PDF auf Deutsch, Französisch und Italienisch zum Download bereit:
- Faktenblatt Boden und Klimawandel, Cercle Sol 2019 (D)
- Faktenblatt Boden und Klimawandel, Cercle Sol 2019 (F)
- Faktenblatt Boden und Klimawandel, Cercle Sol 2019 (I)
Abfälle
Die Aufsicht über den Fachbereich Abfall im Kanton Uri obliegt dem Amt für Umwelt. Es erstellt die kantonale Abfallplanung, aktualisiert diese regelmässig und ist für deren Umsetzung zuständig. Für die Abfallstatistik des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erfasst das Amt für Umwelt jährlich die anfallenden und entsorgten Abfallmengen im Kanton Uri. Ein Auszug davon wird im kantonalen Abfallbericht publiziert. Ausserdem bewilligt und kontrolliert das Amt für Umwelt alle Abfallanlagen im Kanton Uri.
Abfallplanung
Die Abfallplanung dient als strategisches Instrument zur Sicherstellung einer wirkungsvollen und umweltschonenden Entsorgung, umfasst aber auch Massnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen.
> Übersichtsbroschüre zur Abfallplanung Uri
> Bericht "Abfallplanung Kanton Uri" vom 4. Dezember 2018 inkl. Anhänge
Bauabfälle und Bauschadstoffe
Der Umgang mit Bauabfällen wird im Merkblatt «Bauabfälle: Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept» im Detail erläutert. Beim Um- oder Rückbau von Bauten, bei welchen ein Verdacht auf eine Verschmutzung vorliegt, muss bei allen vom Vorhaben betroffenen Bauteilen eine Schadstoffermittlung durchgeführt werden. Fällt weniger als 200 m3 Rückbaumaterial an, reicht eine Selbstdeklaration (Vorlage Selbstdeklaration) durch eine bausachverständige Person. Fällt mehr als 200 m3 Rückbaumaterial an, muss die Schadstoffermittlung durch eine/n Bauschadstoffdiagnostiker/in durchgeführt werden.
Bei Bauvorhaben, bei welchen eine Schadstoffermittlung gemäss vorangehendem Absatz (Selbstdeklaration oder Schadstoffgutachten) notwendig ist oder bei Bauvorhaben, bei welchen mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen, sind vor Baubeginn Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung (Vorlage Entsorgungskonzept) zu machen.
Der Umgang mit Bauabfällen und Bauschadstoffen wurde an der AfU-Informationsveranstaltung vom 28. Oktober 2021 in Schattdorf umfassend thematisiert (Video und FAQ dazu finden Sie bei Umwelt Zentralschweiz).
Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Haushalten sowie Abfälle mit vergleichbarer Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse aus Unternehmen. Der Siedlungsabfall kann in drei Fraktionen aufgeteilt werden: Kehricht, Wertstoffe (Glas, Altpapier, Karton etc.) und Grünabfälle. Die Entsorgung der Siedlungsabfälle ist Aufgabe der Gemeinden. Im Kanton Uri haben sich diese zur zentralen Organisation für Abfallbewirtschaftung (ZAKU) zusammengeschlossen.
Kehricht
Die ZAKU organisiert die wöchentliche Kehrichtsammlung, Der Kehricht aus dem Kanton Uri wird in der Kehrrichtverbrennungsanlage Renergia in Perlen verbrannt.
Wertstoffe
Die ZAKU stellt den Gemeinden Sammelcontainer für Glas, Alu- und Weissblech sowie Altöl und Batterien zur Verfügung. Auch private Anbieter von Sammelstellen können diese Wertstoffe annehmen.
Grünabfälle
Die ZAKU sorgt dafür, dass im ganzen Kanton Garten-, Speise- und Küchenabfälle eingesammelt und entsorgt werden.
Sonderabfälle
Im Kanton Uri hat das Amt für Umwelt die Aufsicht über Entsorgungsunternehmen. Es erteilt Bewilligungen zur Annahme von Sonderabfällen (S), anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak) und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb). Das Amt für Umwelt unterstützt Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen bei Fragen zur VeVA-online-Datenbank und bewirtschaftet diese im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
Was sind Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle?
In der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen ist definiert, welche Abfälle als S-Abfälle, akb-Abfälle oder als ak-Abfälle zu klassieren sind. Der Umgang mit S-Abfällen, akb-Abfällen oder ak-Abfällen ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Entsprechende Abfälle dürfen aufgrund ihrer Eigenschaften nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden und müssen einer besonderen Behandlung zugeführt werden.
Als Sonderabfälle klassiert sind unter anderem: Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Farben, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Medikamente, problematische Holzabfälle, Eisenbahnschwellen usw.
Als andere kontrollpflichtige Abfällen klassiert sind unter anderem: Altreifen, Altkabel, Altfahrzeuge, Elektroschrott, Altholz usw.
Wie ist bei der Entsorgung vorzugehen?
Privatpersonen oder Unternehmen die Sonderabfälle entsorgen möchten, dürfen diese einem berechtigten Entsorgungsunternehmen in der Schweiz seiner/ihrer Wahl übergeben. Auf abfall.ch oder auf VeVA-online ist ersichtlich, welche Entsorgungsunternehmen zur Annahme welcher Abfälle berechtigt sind. Für den Transport kommt das Begleitscheinverfahren zum Einsatz. Sowohl der Abgeber wie auch der Abnehmer müssen über eine VeVA-Betriebsnummer verfügen. Diese kann auf dem eGovernment Portal Abfall und Rohstoffe beantragt werden.
Begleitscheine
Für jede Übergabe muss pro Abfallcode ein Begleitschein ausgefüllt und auf dem Transport mitgeführt werden. Der Begleitschein ist sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform verfügbar. Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) können Begleitschein in Papierform (Fr. 0.70 inkl. MwSt, exkl. Versandkosten) online bestellt werden. Auf VeVA-online können elektronische Begleitscheine (Fr. 0.40 MwSt-frei) direkt erstellt werden.
Welche Betriebe im Kanton Uri dürfen Sonderabfälle entgegennehmen?
Die ZAKU betreibt in Attinghausen eine öffentliche Sammelstelle, an welcher zu den regulären Öffnungszeiten Sonderabfälle aus Haushaltungen abgegeben werden können. Nicht mehr benötigte Medikamente können in allen Drogerien und Apotheken abgegeben werden. Ausserdem sind diverse Entsorgungsunternehmen berechtigt, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle gewerblich entgegenzunehmen.
Deponien
Geeigneten Deponieraum bedarfsgestützt sichern, Deponien umweltkonform betreiben
Abfälle, die sich stofflich und energetisch nicht verwerten lassen, werden in Deponien kontrolliert abgelagert. Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) verpflichtet die Kantone, den Bedarf an Deponievolumen zu ermitteln und die Standorte von Deponien zu bezeichnen. Das Amt für Umwelt überprüft die kantonale Deponieplanung alle fünf Jahre und passt sie bei Bedarf an. Es bewilligt die Errichtung und den Betrieb von Deponien und stellt mit regelmässigen Kontrollen sicher, dass die Abfallanlagen die Umweltvorschriften einhalten.
Deponietypen nach VVEA
Die verschiedenen Deponietypen sind in der VVEA vorgegeben.
Deponie Typ A (alte Bezeichnung: Aushubdeponie): Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Anhang 3 Ziffer 1 bzw. Anhang 5 Ziffer 1 VVEA. Im Kanton Uri sind zurzeit fünf Deponien Typ A bewilligt, wovon vier aktuell für den Markt zur Verfügung stehen.
Deponie Typ B (alte Bezeichnung: Inertstoffdeponie): Deponie für Material, das nur leicht verschmutzt ist und zu mindestens 95 % aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestanteilen besteht. Die Qualitätsanforderungen sind in Anhang 5 Ziffer 2 VVEA festgelegt. Im Kanton Uri ist derzeit eine Deponie mit Kompartimenten Typ A und B bewilligt (Butzen), sowie vier Deponien Typ B. Auf diesen Anlagen ist grundsätzlich auch der Einbau von Deponiematerial Typ A zugelassen.
Deponie Typ C (alte Bezeichnung: Reststoffdeponie): Deponie für Abfälle aus industriellen Prozessen mit einem erhöhtem Schadstoffgehalt gemäss Anhang 5 Ziffer 3 VVEA. Zurzeit ist im Kanton Uri keine Deponie Typ C in Betrieb.
Deponie Typ D (alte Bezeichnung: Schlackendeponie): Deponien für Schlacken und Aschen aus der kontrollierten Verbrennung, nicht brennbares, mineralisches Kugelfangmaterial. Die Qualitätsanforderungen sind in Anhang 5 Ziffer 4 VVEA festgelegt. Im Kanton Uri steht zurzeit mit der Deponie Eielen in Attinghausen eine Deponie Typ D für die Ablagerung von Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen in Betrieb.
Deponie Typ E (alte Bezeichnung: Reaktordeponie): Deponien für schadstoffbelastete Abfälle, die sich chemisch und/oder biologisch verändern können, nicht brennbare Bauabfälle. Zurzeit ist im Kanton Uri keine Deponie Typ E in Betrieb.
Deponiekapazitäten für Abfälle Typ A und B
Das noch verfügbare Restvolumen auf den bewilligten Deponien Typ A und B liegt per Ende 2023 bei rund 876'000 m3 (Typ A) und 843'000 m3 (Typ B). Die verfügbaren Deponiekapazitäten für Material des Typs A haben sich stark reduziert. Auch bei optimaler Verwertung kann bereits in den nächsten Jahren ein Engpass eintreffen. Der Handlungsbedarf ist erkannt, Massnahmen werden in der laufenden Überprüfung der Abfall- und Deponieplanung ausgearbeitet. Bei der Deponiekapazität für Material des Typs B hingegen zeigt die Prognose aus dem Jahr 2023 auf, dass das bewilligte Deponievolumen, bei optimaler Verwertung und Miteinbezug von Grossprojekten, bis ins Jahr 2042 gesichert ist. Damit ist der Deponieraumbedarf kurz- und mittelfristig gesichert. In diesen Prognosen ist die schrittweise Kapazitätserweiterung durch den Markteintritt der Deponien Standel und Steinbruch Eielen (Typ A) und die weitere etappenweise Erweiterung der Deponie Butzen (Typ A und B) bereits berücksichtigt.
Deponie | Gemeinde | Deponietyp | Nutzungsvolumen [m3] | Restvolumen per Ende 2023 [m3] | im 2023 abgelagert [t] |
Birchi | Isenthal | A | 4'000 | 1'100 | 1'500 |
Steinbruch Eielen | Attinghausen | A | 420'000 | 420'000 | 0 |
Güetli | Gurtnellen | A | 500'000 | 38'000 | 1'000 |
Lauiweid | Seelisberg | A | 41'000 | 15'000 | 400 |
Standel | Wassen | A | 300'000 | 290'000 | 20'000 |
Butzen | Gurtnellen | A | 230'000 | 113'000 | 10'000 |
Summe Deponie Typ A | ca. 1'490'000 | ca. 876'000 | ca. 107'000 | ||
Butzen | Gurtnellen | B | 910'000 | 500'000 | 22'000 |
Hältikehr | Unterschächen | B | 110'000 | 6'400 | 5'300 |
Hergersboden | Spiringen | B | 25'000 | 1'900 | 1'400 |
Niederwiler | Wassen | B | 150'000 | 94'000 | 3'200 |
Zumdorf | Hospental | B | 800'000 | 240'000 | 69'000 |
Summe Deponie Typ B | ca. 2'000'000 | ca. 843'000 | ca. 101'000 |
Überprüfung kantonale Deponieplanung
Das Amt für Umwelt hat im Jahr 2019 die kantonale Deponieplanung überprüft (Bericht Überprüfung Deponieplanung Kanton Uri 2019). Die dabei erstellten Prognosen zeigten, dass bei den Deponien Typ A und B bis ca. 2040 genügend Ablagerungskapazität vorhanden ist. Der Regierungsrat hat die Überprüfung Kantonale Deponieplanung am 22. Oktober 2019 beschlossen. Um mittel- bis langfristige Engpässe rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden, wird die Entwicklung der Deponiekapazitäten zusätzlich anhand der jährlichen Abfallbilanzen auch laufend beobachtet. Im 2023 und 2024 findet wiederum eine detaillierte Überprüfung der kantonalen Deponieplanung statt. Die zu diesem Zweck aktualisierte Modellierung weist beim Deponietyp A nur noch bis ins Jahr 2029 ein ausreichendes Deponievolumen aus. Der Regierungsratsbeschluss für die überprüfte Deponieplanung wird im Frühling 2025 erwartet.
Deponieraumbedarf und Deponiekapazitäten für Abfälle Typ D / KVA-Rückstände
Im Kanton Uri hat einzig die Deponie Eielen, Gemeinde Attinghausen, eine Bewilligung zur Annahme von Rest- und Reaktordeponiematerial (Deponie Typ D). Die auf der Deponie Eielen in Attinghausen eingebaute Schlacke stammte im Jahr 2023 aus der KVA Renergia in Perlen, der KVA Linth in Niederurnen und der ZAV Recycling AG bei der KVA Hinwil. Im 2023 wurden total 86'454 t Schlacke abgelagert. Die Schlacke aus der KVA Renergia wurde auf der Deponie Eielen entschrottet. Die übrigen Schlacken wurden bereits entschrottet angeliefert. Mit dem 2022 neu ermittelten Gesamtvolumen wird die Betriebsdauer der Deponie Eielen auf mindestens zwanzig weitere Jahre geschätzt. Aufgrund des noch zur Verfügung stehenden Ablagerungsvolumens für rund 781’000 m3 Schlacke und Rekultivierungsmaterial ist die Deponiekapazität kurz- und mittelfristig gesichert.
Deponie | Gemeinde | Deponietyp | Nutzungsvolumen [m3] | Restvolumen per Ende 2023 [m3] | im 2023 abgelagert [t] |
Eielen | Attinghausen | D | 1'500'000 | 780'965 | 86'454 |
Summe Deponie Typ D | ca. 1'500'000 | 780'965 | 86'454 |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Umwelt | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Umwelt und Klima | +41 41 875 2875 | regula.hodler@ur.ch |