Haupinhalt
Aktuelle Gesundheitsthemen
Arzneimittel/Medikamente
Arzneimittel können grundsätzlich nur im Fachhandel (Apotheke, Drogerie) oder in der Arztpraxis bezogen werden. Ausgenommen sind frei verkäufliche Arnzeimittel der Kategorie E wie z. B. div. Tees und Hustenbonbons, die in allen Geschäften gekauft werden können. Die Beschränkung auf Fachhandel und Arztpraxen ist damit begründet, dass die richtige Anwendung eines Arzneimittels in der Regel eine Fachberatung voraussetzt.
Jede Arzneimittelpackung muss mit vorgeschriebenen Angaben versehen sein und einen Packungsprospekt enthalten. Zur Information gehören die Nennung des Markennamens, die Deklaration der Wirkstoffe, die Dosierung, wichtige Hinweise wie Zweck des Medikaments (Indikation), Einnahmevorschriften, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Anwendungsvermeidung (Kontraindikationen), Lagerungshinweise.
Auf jedem Arzneimittel ist ein Verfalldatum aufgedruckt oder eingeprägt. So ist zu erkennen, wie lange das Arzneimittel bei richtiger Lagerung verwendbar ist. Arzneimittel mit überschrittenem Verfalldatum sind der Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis zur umweltgerechten Entsorgung zurückzubringen. Medikamente gehören nicht in den Haushaltabfall.
Auskünfte über Arzneimittel und Medikamente erteilt:
Kantonsapothekerin
Petra Steinegger, eidg. dipl. pharm. ETH
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 79 435 5260
petra.steinegger@sz.ch
Elektronisches Patientendossier (eHealth)
Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2024
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein virtuelles Dossier, über das behandlungsrelevante medizinische Daten wie Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten oder Pflegedokumentationen elektronisch abgerufen werden können. Zugang zum Dossier haben ausschliesslich die Patientinnen und Patienten und die an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen denen sie entsprechende Rechte gewährt haben. Über eine sichere Verbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für Patientinnen und Patienten und für die berechtigten Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar. Ziel des EPD ist es, die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, die Patientensicherheit zu erhöhen, die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu fördern.
Folgender Kurzfilm (3:12 Min.) informiert über das elektronische Patientendossier (EPD).
Seit dem 1.1.2024 besteht auch für Urnerinnen und Urner die Möglichkeit bei der Post Sanela Health AG ein elektronisches Patientendossier online zu eröffnen (siehe auch unter «Links»). Da der Kanton Uri noch keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von EPD hat, müssen die Kosten von 15 Franken für eine Dossiereröffnung selbst bezahlt werden. Nach Einführung der entsprechenden rechtlichen Grundlage im Verlaufe von 2025 übernimmt der Kanton die Kosten für die Eröffnung eines EPD. Die Bevölkerung wird mittels Medienmitteilung informiert.
Gesundheitskonferenz
Die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren und Berufsgruppen im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Anliegen der Gesundheits‐, Sozial‐ und Umweltdirektion. Um diesen Austausch zu fördern, veranstaltet die Gesundheits‐, Sozial‐ und Umweltdirektion jährlich eine kantonale Gesundheitskonferenz.
Die 19. Gesundheitskonferenz findet am
Montag, 24. März 2025, 13.30 – ca. 17.30 Uhr
im Pfarreizentrum St. Josef, Schlossbergstrasse 13, 6472 Erstfeld statt.
Gesundheitsnetzwerk Uri
Um die medizinische Grundversorgung in Uri auch langfristig und nachhaltig sicherstellen zu können, wurde im Jahr 2013 das Projekt «Gesundheitsnetzwerk Uri» gestartet. Im Rahmen dieses Projekts sollen Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der medizinischen Grundversorgung durch Hausärztinnen und Hausärzte entwickelt und umgesetzt werden. Dabei werden alle kantonalen Akteure miteinbezogen.
«Gesundheitsnetzwerk Uri» ist als Dach- oder Rahmenprojekt konzipiert, das verschiedene Teilprojekte enthält. Nachstehend sind die beiden aktuellen Teilprojekte aufgeführt.
uriMed - Junges Ärztenetzwerk Uri
«uriMed» will junge Urnerinnen und Urner während des Medizinstudiums und während der anschliessenden Assistenzzeit begleiten und unterstützen. Es sollen nützliche Kontakte hergestellt und fachspezifische Informationen vermittelt werden können. Das Ziel ist, die angehenden Ärztinnen und Ärzte dazu zu motivieren, später einmal im Kanton Uri zu praktizieren.
Bisherige Veranstaltungen im Rahmen von «uriMed»:
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Nurse Practitioner Uri
Ein weiteres Teilprojekt des Gesundheitsnetzwerks ist «Nurse Practitioner Uri». Das Institut für Hausarztmedizin und Comunity Care Luzern (IHAM) hat das Pilotprojekt «Interprofessionelle Arbeitsteilung zwischen Hausarzt/Hausärztin und Nurse Practitioner in Uri» entwickelt und durchgeführt. Im Verlauf des Projekts wurde die Tätigkeit von Pflegefachpersonen mit Hochschuldbildung («Nurse Practitioners» oder auch «Advanced Nurse Practitioners, ANP») in Hausarztpraxen definiert, erprobt und evaluiert. Konkret wurden im Pilotprojekt folgende Aspekte entwickelt und ausgewertet:
- Definition und Aufteilung von Kompetenzen
- rechtliche Aspekte und Möglichkeiten der Leistungsabrechnung
- Akzeptanz und Zufriedenheit der Fachpersonen und Patienten
- Kostenstruktur und Einsparpotenzial
- ausgewählte Morbiditäts- und Mortalitätsindikatoren
In Uri ist seit August 2017 eine Nurse Practitioner in der Hausarztpraxis Bürglen und aktuell in der Bristenpraxis in Altdorf tätig. Der Kanton Uri und die CSS Versicherungen unterstützten das Projekt finanziell.
Den Schlussbericht vom 3. September 2020 finden Sie in der Rubrik «Publikationen».
Impfungen
Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich bei seinen Empfehlungen nach dem Schweizerischen Impfplan,
Der Schweizerische Impfplan
Den Schweizerischen Impfplan verfassen unabhängige Expertinnen und Experten (Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er wird regelmässig überarbeitet und an den neusten Wissensstand angepasst (Näheres dazu unter folgendem Link: so kommen die offiziellen Impfempfehlungen zustande). Grundlage dafür sind neue Entwicklungen von Impfstoffen, neue Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie Empfehlungen der WHO-Experten. Die im Impfplan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen (Verhinderung von Krankheiten und deren Komplikationen, Verringerung der Sterblichkeit) das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft.
Der Schweizerische Impfkalender enthält eine tabellarische Übersicht des Impfplans sowie allgemeine Informationen zum Impfen.
HPV-Impfung
Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung bietet einen sicheren und wirksamen Schutz vor HPV-Infektionen und damit vor den meisten durch HPV hervorgerufenen Erkrankungen.
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer empfohlen, die zwischen 11 und 26 Jahre alt sind. Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms ist die Impfung für diese Personengruppe kostenlos. Massgebend für die Impfberechtigung ist, dass der Wohnsitz im Kanton Uri ist und die erste Impfdosis vor dem 27. Geburtstag verabreicht wird.
Die HPV-Impfeungen können durch alle in Uri praktizierenden Arztpersonen durchgeführt werden, die im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Uri sind. Weitere Informationen zu HPV sind auf der entsprechenden Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu finden.
Zeckenimpfung
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Seltener sind Krankheiten wie die Anaplasmose, Rickettsiose, Babesiose, Neoehrlichiose oder die Tularämie. Eine Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden. Eine Behandlung der FSME ist nicht möglich. Hingegen steht eine wirksame Impfung zur Verfügung.
Der Kanton Uri gilt als Risikogebiet für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und auch für die Borriolose.
Alle erwachsenen Personen sowie Kinder ab sechs Jahren, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME impfen lassen. Die Kosten für die FSME-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Weitere Informationen zu zeckenübertragenen Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Unter www.zecken-stich.ch finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen, Vorgehen bei Zeckenstichen und die Risiken der durch Zecken übertragbaren Krankheiten.
Wo können Sie sich impfen lassen?
Die Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan können im Kanton Uri bei allen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
Auch in der Apotheke Amavita, Altdorf, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestalter 16 Jahre) direkt und ohne ärztliche Verordnung impfen lassen.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und Impfmonitoring
Die Bevölkerung in der Schweiz optimal vor Krankheiten zu schützen, die sich durch Impfungen vermeiden lassen: Dies ist das Ziel der Nationalen Strategie zu Impfeungen (NSI). Ein Aktionsplan beschreibt die für die Umsetzung der Strategie wesentlichen Elemente. Er soll allen involvierten Akteuren als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung der NSI dienen. Zudem erhält der Aktionsplan Eckpunkte für die weiteren Umsetzungsschritte betreffend Organisation, Ressourcen udn Evaluation.
Auch ein regelmässiges Impfmonitoring in den Kantonen (Kantonales Durchimpfungsmonitoring Schweiz) ist Teil des Aktionsplans. Dazu wird in Uri alle drei Jahre eine Erhebung durchgeführt. Dabei werden die Eltern von rund 600 zufällig ausgewählten Kinder in drei verschiedenen Altersklassen kontaktiert und gebeten, den Impfausweis des Kindes einzusenden, damit die Impfdaten und die Anzahl der Impfdosen erhoben werden können. Das Impfmonitoring wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich durchgeführt. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und die datenschutzrechtlichen Auflagen werden eingehalten.
Zusätzlich wird der Impfstatus auch regelmässig im Rahmen der schulärztlichen Untersuche erhoben.
Übertragbare Krankheiten
Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Patientenrechte
Beratung
Suchen Sie Rat bei Problemen im Gesundheitswesen? Haben Sie Fragen zur Krankenversicherung?
Die Patienten- und Versicherten-Organisationen schützen die Patientenrechte im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung. Sie fördern die Patienteninformation und -beratung und ermöglichen den Patientinnen und Patienten eine aktive, verantwortungsvolle Mitwirkung.
Patientenstelle Zentralschweiz
St. Karliquai 12
6000 Luzern 5
Tel. 041 410 10 14
patientenstelle.luzern@bluewin.ch
http://zentralschweiz.patientenstelle.ch/
SPO Patientenschutz
Häringstrasse 20
8001 Zürich
Tel. 044 252 54 22
spo@spo.ch
www.spo.ch
UBA
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Malzstrasse 10
8045 Zürich
Tel. 058 450 60 60
info@uba.ch
www.uba.ch
Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
Postfach 3565
6002 Luzern 2
Tel. 041 226 10 10
www.om-kv.ch
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA
Postfach 2646
8022 Zürich
Tel. 044 211 30 90
help@versicherungsombudsman.ch
www.versicherungsombudsman.ch
Krankengeschichte und Auskunftsrecht
Gestützt auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht können Sie jederzeit Auskunft über Ihre Daten in der Krankengeschichte verlangen. Dazu müssen Sie ein schriftliches Gesuch stellen und sich über Ihre Identität ausweisen (Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen). Ihr Arzt oder Spital muss Ihnen dann Kopien der gesamten Krankengeschichte oder der von Ihnen verlangten Teile daraus zustellen. Zur Krankengeschichte gehören alle Aufzeichnungen, die mit Ihrer Behandlung im Zusammenhang stehen, inkl. Röntgenbilder, EKG, Berichte, Korrespondenzen etc.
Patientenverfügung
Mittels Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der persönliche Wille respektiert wird, wenn aus Krankheitsgründen die eigene Urteils- und Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sie hilft Angehörigen und medizinischen Fachleuten bei der Entscheidung, ob lebensverlängernde Massnahmen unterlassen werden sollen, wenn der Tod nahe ist oder keine Aussicht mehr besteht, das Bewusstsein wieder zu erlangen.
Um der verfügenden Person und ihrer allfälligen Vertretung eine Hilfestellung bei der Ausstellung einer Patientenverfügung oder einer Patientenvollmacht zu geben, haben mehrere Institutionen entsprechende Mustervorlagen und auch Wegleitungen für die praktische Anwendung entwickelt (siehe Links).
Statistik: Gesundheit
Bericht: Gesundheit im Kanton Uri
Statistiken geben einen umfassenden Überblick über die Demografie und Gesundheit der Bevölkerung, die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen sowie die Gesundheitskosten im Kanton Uri wieder. Mit Hilfe dieser Daten können sowohl aktuelle Situationen als auch künftige Entwicklungstendenzen abgebildet werden.
Im Jahr 2017 wurden zum dritten Mal der Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Urner Bevölkerung mit einer repräsentativen Umfrage erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse liegen im Bericht «Gesundheit im Kanton Uri» vom September 2020 vor (siehe Publikationen).
Eine Auswahl von relevanten Kennzahlen und Daten des Gesundheitswesens im Kanton Uri finden Sie unter Dokumente. Die Daten stammen zum grössten Teil aus den obligatorischen Bundesstatistiken (z. B. Medizinische Statistik, Todesursachenstatistik usw.).
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |