Haupinhalt

Kurzarbeit- und Schlechtwetteranträge

Antrag für Kurzarbeitsentschädigung

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bl…

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt und vorübergehend.

Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen sind. Darunter fallen auch Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Ausfälle von Kundinnen und Kunden.

Die Voranmeldung erfolgt mittels einer einfachen digitalen Übermittlung. Den entsprechenden eService finden Sie hier.

 

Antrag für Schlechtwetterentschädigung

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arb…

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in bestimmten Erwerbszweigen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Kurzarbeitsentschädigung

Voranmeldungen von Kurzarbeit werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.     …

Voranmeldungen von Kurzarbeit werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.

 

 

Schlechtwetterentschädigung

Meldungen für Schlechtwetterentschädigung werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt. …

Meldungen für Schlechtwetterentschädigung werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.