Haupinhalt
Kurzarbeit- und Schlechtwetteranträge
Antrag für Kurzarbeitsentschädigung
Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt und vorübergehend.
Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen sind. Darunter fallen auch Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Ausfälle von Kundinnen und Kunden.
Die Voranmeldung erfolgt mittels einer einfachen digitalen Übermittlung. Den entsprechenden eService finden Sie hier.
Antrag für Schlechtwetterentschädigung
Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in bestimmten Erwerbszweigen.
Weitere Informationen finden Sie hier.Kurzarbeitsentschädigung
Voranmeldungen von Kurzarbeit werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.
Schlechtwetterentschädigung
Meldungen für Schlechtwetterentschädigung werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |