Haupinhalt
Krankheiten
Demenz
Demenzerkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen im Alter. Aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen werden die Demenzerkrankungen in der Schweiz weiter zunehmen und zu einer zentralen gesundheits- und sozialpolitischen Herausforderung.
Nationale Demenzstrategie
Um der Herausforderung «Demenz» zu begegnen, haben Bund und Kantone im November 2013 die «Nationale Demenzstrategie 2014 bis 2017» verabschiedet. Die Strategie wurde im November 2016 um zwei Jahre, bis 2019, verlängert.
Der an Demenz erkrankte Mensch und die ihn im Alltag begleitenden Bezugspersonen stehen im Mittelpunkt aller Bemühungen der «Nationalen Demenzstrategie 2014 bis 2019». Es soll sowohl ein besseres Verständnis der Demenzerkrankungen als auch die Akzeptanz der Betroffenen in der Gesellschaft gefördert werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass alle Menschen mit einer Demenzerkrankung in allen Krankheitsphasen Zugang zu qualitativ hochstehenden und niederschwelligen Versorgungsangeboten haben.
Kantonaler Aktionsplan Demenz
Eine demenzgerechte Sicherstellung der Versorgungsstrukturen liegt in der Verantwortung der Kantone und der Gemeinden. Dies hat die Urner Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion veranlasst, auf der Grundlage der nationalen Strategie die Versorgungslücken und den Handlungsbedarf im Kanton Uri aufzuzeigen. Das Ziel ist, dass alle Urnerinnen und Urner mit einer Demenzerkrankung in allen Krankheitsphasen Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und bedürfnisgerechten Versorgung haben. Weiter soll in der Bevölkerung das Verständnis für die Demenzerkrankungen und die Akzeptanz der Betroffenen in der Gesellschaft gefördert werden.
Inzwischen ist der Aktionsplan fertiggestellt. Die Erarbeitung wurde durch eine kantonale Begleitgruppe, in der die Gemeinden und die relevanten Urner Akteure vertreten waren, unterstützt. Damit liegt nun für den Kanton Uri eine langfristig ausgelegte und doch praxisnahe Grundlage über die weiteren Massnahmen im Bereich Demenz vor. Als Konsequenz aus dem Handlungsbedarf werden im Aktionsplan 14 Empfehlungen mit unterschiedlicher Priorität aufgeführt. Bei diesen Empfehlungen sind auch jeweils die verschiedenen Zuständigkeiten festgehalten.
Am 24. Oktober 2017 hat der Regierungsrat den «Aktionsplan Demenz Uri 2017-2023» zur Kenntnis genommen. Er hat die Gesundheits- Sozial- und Umweltdirektion beauftragt, die Empfehlungen des Aktionsplans, für die der Kanton bzw. der Kanton und die Gemeinden im Verbund zuständig sind, konkret auszuarbeiten und dem Regierungsrat dann die entsprechenden Anträge zu unterbreiten. Der Regierungsrat hat dabei verlangt, dass die einzelnen Massnahmen den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und der fiskalischen Äquivalenz gemäss Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden entsprechen müssen.
Grippe
«Gemeinsam gegen Grippe» - Mit diesem Slogan lanciert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jeweils im Herbst die nationale Kampagne zur Prävention der saisonalen Grippe.
Wer soll sich gegen die Grippe impfen lassen?
Personen ab 65 Jahren, Schwangere ab dem 2. Trimenon und Personen mit chronischen Erkrankungen, bei welchen eine Grippeerkrankung gehäuft zu Komplikationen führt, sind nicht die einzigen, für welche die jährliche Grippeimpfung empfohlen ist. Sie ist auch für Personen mit regelmässigem Kontakt zu Risikopersonen sinnvoll, und schliesslich kann die Grippeimpfung von all jenen in Betracht gezogen werden, die ihr Risiko für eine Grippeerkrankung aus privaten oder beruflichen Gründen vermindern möchten. Der optimale Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen Mitte Oktober und Mitte November.
Weitere Informationen
Die Seite www.impfengegengrippe.ch enthält zahlreiche nützliche Informationen und Dokumente. Mit dem Grippe-Impf-Check können Sie auf einfache Weise feststellen, ob Sie zu denjenigen Personen gehören, die sich gegen die Grippe impfen lassen sollen.
Pandemie
Bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten des Menschen sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen definiert. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz; SR 818.101). Es weist dem Bund Aufgaben in folgenden Bereichen zu:
- Koordination;
- Herausgabe von Richtlinien und Empfehlungen;
- epidemiologische Erfassung des Geschehens;
- Information der Bevölkerung.
Im Hinblick auf eine Grippepandemie hat der Bund einen nationalen Pandemieplan ausgearbeitet, der den Kantonen als Basisdokument dient. Entsprechend der Regelung durch das Epidemiengesetz, das den Kantonen in erster Linie Vollzugsaufgaben zuweist, nimmt der Kanton Uri den nationalen Pandemieplan als Grundlage für seine Vollzugsaufgaben. Das Amt für Gesundheit hat in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt, der Kantonsapothekerin und weiteren Fachpersonen einen kantonalen Influenza Pandemieplan erarbeitet. Damit werden die folgenden Ziele verfolgt:
- Konkretisierung der Empfehlungen aus dem nationalen Pandemieplan auf kantonaler Ebene;
- Integration der Empfehlungen in die bestehenden kantonalen Strukturen mit dem Ziel einer Kongruenzschaffung;
- Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und weiterer lebenswichtigen Bereiche des öffentlichen Lebens in einer Pandemiesituation.
Aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie (COVID-19) wird der Bund seinen nationalen Pandemieplan anpassen. Dies wird wiederum die Grundlage sein, damit auch der kantonale Pandemieplan Uri überarbeitet werden kann.
Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein «Handbuch für die betriebliche Vorbereitung» erarbeitet. Es soll Unternehmen sowie Verwaltungen als Arbeitsgrundlage dienen, um ihre Situation zu erfassen und geeignete Vorbereitungen zu treffen.
Zwei Ziele stehen im Vordergrund: die betriebliche Infrastruktur aufrechterhalten, damit die essentiellen Geschäftsprozesse gewährleistet bleiben sowie das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz minimieren (durch organisatorische und materielle Planung).
Das Handuch und die Hilfstabellen finden Sie auf der Homepage des BAG >>
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |