Haupinhalt
Steuerbezug und -erlass
Allgemeiner Steuerbezug der Kantons - und Gemeindesteuer 2024
Gemäss dem Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG; RB 3.2211) werden die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2024 am 1. Oktober 2024 zur Zahlung fällig. Diese Steuern sind bis 31. Oktober zu bezahlen. Nach dem 1. Oktober gestellte Steuerrechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen.
Für das Kalenderjahr 2024 hat der Regierungsrat den Ausgleichszins und den Vergütungszins auf 1.0 Prozent (Vorjahr 0.25 Prozent) und den Verzugszins auf 4.5 Prozent (Vorjahr 4.0 Prozent) festgelegt. Vor dem 31. Oktober bezahlte Steuern werden ab dem Zahlungstag bis 31. Oktober mit dem Ausgleichszins verzinst. Auf zuviel bezahlten Steuern 2024 wird ab 1. November bis zur Rückzahlung ebenfalls der Ausgleichzins gewährt. Auf zuwenig bezahlten Steuern ist der Ausgleichszins ab 1. November geschuldet. Auf dem verspätet bezahlten Steuerbetrag gemäss Schlussrechnung ist der Verzugszins geschuldet.
Steuerbezug
Steuererlass
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Steuern | +41 41 875 2117 | steueramt@ur.ch |