Haupinhalt
Schwarzarbeit
Unter «Schwarzarbeit» werden verschiedene Formen der Missachtung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten verstanden. Im Allgemeinen geht es um das Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.
Schwarzarbeit ist illegal und tritt in verschiedener Form auf. Sie ist definiert als eine entlöhnte selbständige oder unselbständige Arbeit, bei deren Ausübung Arbeitgebende und Arbeitnehmende wichtige Rahmenbedingungen nicht berücksichtigen. Beide Seiten verstossen damit gegen das Gesetz. Schwarzarbeit ist strafbar und wird sanktioniert.
In den Kantonen Uri, Obwalden, Nidwalden und Schwyz ist die gemeinsame Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission Uri/Obwalden/Nidwalden (TAK) und der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz (TPK) für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zuständig.
Sie vermuten, dass in einem Arbeitsverhältnis Schwarzarbeit vorliegt. Ist die Arbeitsstelle in den Kantonen Uri, Obwalden, Nidwalden oder Schwyz? Wenn ja, dann melden Sie uns Ihren Verdacht. Wir verfolgen Hinweise im Bereich Schwarzarbeit konsequent.
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