Haupinhalt

Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission Uri/Obwalden/Nidwalden (TAK) und der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz (TPK)

Die gemeinsame Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission Uri/Obwalden/Nidwalden (TAK) und der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz (TPK) ist für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Obwalden, Nidwalden und Schwyz zuständig. (siehe Publikationen – Organisationsschema)

Im Rahmen der Stellenmeldepflicht sind alle Berufsarten mit einer schweizweiten durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5 Prozent meldepflichtig. Seit Juni 2021 ist die gemeinsame Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission Uri/Obwalden/Nidwalden (TAK) sowie der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz (TPK) für diese Aufgabe zuständig und führt Kontrollen der Stellenmeldepflicht durch.

Kontakt

Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission Uri/Obwalden/Nidwalden (TAK) und der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz (TPK)
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2555
info-tak-tpk@ur.ch

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